Geschrieben von Susi1984x2 am 31.03.2022, 15:21 Uhr |
Beschäftigungsverbot
Mal was für mich als Personalerin
Sie können dich erst nach der Elternzeit kündigen - Probezeit hin oder her.
Sobald du deine Schwangerschaft kund tust, genießt du einen besonderen Kündigungsschutz.
Außerdem solltest du kein schlechtes Gewissen haben, bzgl dem Beschäftigungsverbot. Du und deine Arbeitsleistung fehlt zwar in der Zeit, allerdings bekommt dein AG deinen Lohn für diese Zeit komplett erstattet, sodass ihn dein Ausfall zumindest nichts kostet. Anders sieht es aus, wenn du tapfer arbeiten willst, es dann aber nicht klappt und du dich krank schreiben lassen musst. Das muss dein AG bezahlen.
Also lange Rede kurzer Sinn: du brauchst auf gar keinen Fall ein schlechtes Gewissen wegen irgendwas zu haben!!! Deine Gesundheit und die deines Kindes sind ab sofort das wichtigste! Die Befindlichkeiten deines AG sind völlig unwichtig Hab Mut…du wirst sehen wie gut es tut wenn alle Karten auf dem Tisch liegen.
- Beschäftigungsverbot - Mayla1409 31.03.22, 14:02
- Re: Beschäftigungsverbot - mellomania 31.03.22, 14:29
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