Januar 2014 Mamis

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Geschrieben von Alexa__84, 16. SSW am 07.08.2013, 12:02 Uhr

Beschäftigungsverbot

Hallo ihr lieben !

Ich MUSS noch einmal nachfragen
Tut mir wirklich sehr leid !
Bin da ein bisschen Ängstlich.
Ich habe jetzt seid Montag den halben Tag BV. Jetzt hatten mich meine Kollegen angesprochen ob ich dann nicht zu wenig Geld hätte da ich ja nach 6 Wochen in das Krankengeld falle. Puh...war mir direkt wieder unsicher.
Fällt man dann wirklich ins Krankengeld nach 6 Wochen. Bin ja so auf das Geld angewiesen, aber 9 Std. arbeiten geht einfach nicht. Ich schaffe es einfach nicht.
Bitte um kurze Antwort
Vielen vielen Dank im Vorraus !!

 
12 Antworten:

Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von VanessaHo, 16. SSW am 07.08.2013, 12:08 Uhr

Hallo,
ja nach 6 Wochen fällt man ins Krankengeld ;)

Krankengeld ist in Deutschland eine Entgeltersatzleistung der gesetzlichen Krankenversicherung nach dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V). Es wird insbesondere dann gezahlt, wenn ein Versicherter infolge einer länger als sechs Wochen andauernden Krankheit (→ Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall) arbeitsunfähig ist oder auf Kosten der Krankenkasse stationär behandelt wird.

LG

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Wiesnmadl am 07.08.2013, 12:14 Uhr

Quatsch!

Da Du ein BV hast, und nicht krankgeschrieben bist, bekommst Du volles Gehalt und fällst nicht ins Krankengeld.

Bei mir war es 2011 so. Ich habe nur noch 19 Std. statt 38 Std. gearbeitet und hab das gleiche Gehalt wie vorher bekommen.

Viele Grüße und alles Gute!

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Mia1986 am 07.08.2013, 12:17 Uhr

Ich hatte auch seit dem 3.monat ein beschäftigungsverbot
Dir entstehen keinerlei finanz.nachteile!
Solch ein verbot bekommst du ja nicht weil du "krank"bist sondern weil der Arbeitsplatz ein risiko für dich oder das baby darstellt.
Fazit: beschäftigungsverbot= volles gehalt egal wieviele stunden du arbeitest

Krankschreibung= nach 6wochen finanzielle Einbuße

Ich hoffe ich konnte dir helfen.

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Maxi80, 18. SSW am 07.08.2013, 12:21 Uhr

Hi,
Mach dir keine sorgen.du bekommst das gleiche gehalt wie vorher und das bis zum mutterschutz.auch das elterngeld wird natür
lich danach berechnet.ein bv ist keine krankschreibung.im bv steht auch immer mit drin, dass die schwangere gesund ist.
Hab übrigens selbst bv und weiss somit wovon ich spreche.hatte am anfang die gleichen sorgen.steht übrigens auch im mutterschutzgesetz.
Mach dir also keine gedanken
Alles gute

Maxi

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Tinka2011, 19. SSW am 07.08.2013, 12:37 Uhr

BV ist nicht gleich Krankheitsausfall.
Ich habe auch ein komplettes BV vom Betriebsarzt bekommen und bekomme normales Grundentgeld (also keine Nacht- und Wochenendzuschläge)

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von nilsepeter, 19. SSW am 07.08.2013, 13:39 Uhr

Hallo. Ich arbeite seit mitte mai nicht mehr da ich bv abe. Bekomme mein
Gehalt aber bis zum mutterschutz weiter.

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Tuffie23, 17. SSW am 07.08.2013, 13:43 Uhr

Sorry, aber deine Kollegin hat einfach keine Ahnung!
Du bist nicht krank geschrieben, also fällst du auch nicht ins Krankengeld.
Du bekommst dein ganz normales Grundgehalt weiter. Zuschläge o.ä. Werden allerdings nur nach tatsächlich erbrachten Stunden bezahlt, ist ja klar.
Du kannst dich aber auh bei deinem Arbeitgeber informieren.

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Renadä, 18. SSW am 07.08.2013, 14:20 Uhr

Halli Hallo,

ich kann meinen Vorschreiberinnen nur zustimmen. Du bekommst weiterhin dein volles Gehalt....

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von darcy, 20. SSW am 07.08.2013, 17:45 Uhr

Die Leute haben einfach null Ahnung (also deine Kollegen...) ;-)
Ich habe auch halbes BV.

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von wunderling, 24. SSW am 07.08.2013, 19:05 Uhr

@tinka
Hallo aus dem dezemberbus

Du schreibst, dass du dein Grundgehalt bekommst...falls du vorher regelmäßige Zulagen hattest, dann stehn sie dir auch jetzt zu.
Zwar nur ein geringerer Satz, aber das macht nochmal ein bisschen was aus

Ich hatte mich damit auch erst jetzt auseinandergesetzt....bin Krankenschwester und daher habe ich auch immer regelmäßige Zulagen gehabt.

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von IchWünschMirWas, 16. SSW am 07.08.2013, 20:27 Uhr

Beschäftigungsverbot: Keine Auswirkung auf das Gehalt

Auch während eines Beschäftigungsverbotes (BV) muss der Arbeitgeber der werdenden Mama ihr Gehalt weiter zahlen. Die Frau darf keinen finanziellen Verlust erfahren durch die Schwangerschaft und aufgrund eines BVs, das zum Schutz der Gesundheit des Babys bzw. der eigenen Gesundheit erteilt wurde. Aber wie hoch muss die Entlohnung sein, wenn die Schwangere beispielsweise an eine andere Stelle versetzt wird, weil sie keine Nachtschicht mehr übernehmen oder nicht mehr schwer heben darf? Und wie verhält es sich mit dem Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, hat die Schwangere im Beschäftigungsverbot auch einen Anspruch auf diese Zahlungen?
Ändert sich das Gehalt der Schwangeren im Beschäftigungsverbot?

Ist die Schwangere gezwungen, aufgrund eines BVs teilweise oder völlig mit der Arbeit auszusetzen, so erhält sie trotzdem ein Gehalt vom Arbeitgeber: Dieses Gehalt berechnet sich aus dem Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen oder der letzten drei Monate vor Beginn des Monats, in dem die Schwangerschaft eingetreten ist. Das gilt auch, wenn die Schwangere beispielsweise an eine andere Stelle versetzt wurde.
Kommt die Schwangere im BV in den Genuss einer regulären Gehaltserhöhung, beispielsweise durch einen entsprechenden Tarifvertrag, so muss natürlich entsprechend das höhere Gehalt für die Berechnung herangezogen werden. Eine vorrübergehende Minderung des Verdienstes im Berechnungszeitraum, zum Beispiel bei Kurzarbeit, bleibt ohne Folgen für die Berechnung, eine dauerhafte Minderung des Verdienstes, die während oder nach dem Berechnungszeitraumes eintritt und nicht in Zusammenhang mit dem BV steht, fließt in die Berechnung ein.

Schwangeren darf kein finanzieller Nachteil im Beschäftigungsverbot widerfahren. Auch wenn sich das 13. Monatsgehalt als zusätzlicher Teil der Vergütung nach der erbrachten Arbeitsleistung richtet, ist diese Sonderzahlung auch für Zeiten zu gewähren, in denen der Arbeitgeber aufgrund gesetzlicher Regeln das Einkommen weiter zahlen muss. Die Sonderzahlungen, wie Weihnachts- und Urlaubsgeld, stehen der Schwangeren also zu.

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Alexa__84, 16. SSW am 08.08.2013, 8:00 Uhr

ach vielen vielen Dank :))
Bin jetzt total beruhigt. Also ich bekomme jeden Monat das gleiche (ausser diesen Monat hatte ich endlich meine Lohnerhöhung da ich jetzt 6 Jahre hier arbeite ) aber das nutzt mir dann ja jetzt nichts mehr. Werde dann wahrscheinlich das Geld bekommen was ich vorher die ganze Zeit bekommen habe.
Danke danke danke !!!!!!!!

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