November 2015 Mamis

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Geschrieben von kleinemaus2004 am 09.03.2015, 15:21 Uhr

Beschäftigungsverbot hohes Fehlgeburtsrisiko ............

Da ich stark von ausgehe das es diesen Monat geklappt haben könnte ....bin ich die ganze Zeit am grübeln ......ich hatte schon 2 FG hab aber auch 3 gesunde Kinder .....was mache ich wenn der Test Positiv anzeigt !)

Ich arbeite beim ambulanten Pflegedienst ....muss schwer heben ...bin in Haushalten wo es eklig dreckig ist ...ich möchte da keinerlei Risiko eingehen!
Möchte aber auch nicht es gleich meiner Chefin sagen .....aus Angst vor einer FG ......was würdet ihr machen?
2-3 Wochen krank schreiben lassen.....gerade in der Pflege fehlt jede Hand!?
in der 8-9 SSW angekommen ....ist die Schwangerschaft ja schon sicherer ....meine FG waren Molenschwangerschaften , die sich zu diesem Zeitpunkt nicht mehr weiter entwickelten !
Ich bin echt ratlos ...sicher zu früh zum grübeln ......nur dumm wenn man ein "Kopfmensch" ist .........

 
7 Antworten:

Re: Beschäftigungsverbot hohes Fehlgeburtsrisiko ............

Antwort von maggie1987, 6. SSW am 09.03.2015, 15:30 Uhr

meine devise: safety first!!!

sprich mit deinem hausarzt und/oder deiner frauenärztin darüber.

lieber krank schreiben lassen als das risiko eingehen!

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Re: Beschäftigungsverbot hohes Fehlgeburtsrisiko ............

Antwort von MamavonJule, 5. SSW am 09.03.2015, 15:40 Uhr

Ich verstehe dich absolut. Ich bin auch Krankenschwester und weiß, was du meinst. Wenn der Test tatsächlich positiv ist, besprich das alles doch am besten mit deinem FA. Ich gehe mal davon aus, dass er dich und deine Geschichte kennt und somit zu deinem Besten entscheiden wird. Erzähle ihm von deinen Ängsten, die für mich absolut nachvollziehbar sind. Er kann dich sicher aus dem Verkehr ziehen, bis die kritische Zeit überstanden ist. Wenn du eine Risikoschwangerschaft hast, wird es in Anbetracht deines Berufes wahrscheinlich eh auf ein Beschäftigungsverbot hinauslaufen, oder?

LG Kristin

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Re: Beschäftigungsverbot hohes Fehlgeburtsrisiko ............

Antwort von kleinemaus2004 am 09.03.2015, 15:57 Uhr

Ich danke euch für eure Antworten!

Ich werde wohl wenn erstmal zu meinem Hausarzt gehen, wen es bestätigt ist... ....ihm alles erzählen und mich von 2-3 Wochen krank schreiben lassen....das ist weniger auffällig wie ein Krankenschein vom Frauenarzt! Und natürlich auch meine Frauenärztin aufsuchen ............sie hat mich in den Schwangerschaften nicht betreut, aber anhand des Mutterpasses kann man ja vieles nachweisen .....und ja Risiko schwangere auf jeden Falls schon auf Grund meiner vierzig Lenze)
Ich denke auch man ist immer ersetzbar!!!
@Kristin bist du schon im Beschäftigungsverbot?
Euch alles Gute!!!

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Re: Beschäftigungsverbot hohes Fehlgeburtsrisiko ............

Antwort von @ntje am 09.03.2015, 17:57 Uhr

Selbst wenn der Verstand sagt, Du kannst weiterarbeiten, lass es lieber. Sonst machst Du Dir bei einer Fehlgeburt ewig einen Kopf, auch wenn eigentlich klar ist, dass es nicht am Arbeiten gelegen haben kann. Und wenn alles klappt, machst Du Dir womoeglich 9 Monate Sorgen, ob alles in Ordnung ist.

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Re: Beschäftigungsverbot hohes Fehlgeburtsrisiko ............

Antwort von wunderling, 5. SSW am 09.03.2015, 19:03 Uhr

Hallo :)

Ich bin Krankenschwester auf einer chirurg.Infektionsstation.
Als ich positiv getestet habe bin ich direkt zu meinem Frauenarzt und bekam ein BV.
Natürlich ist das individuell, aber insofern dein Chef/Chefin dir keine Tätigkeit im Büro anbieten kann, weil im ambulanten Dienst sonst nichts konform mit dem Muschugesetz läuft wirst du ein BV bekommen.

An deiner Stelle würde ich auch direkt zum Gyn gehn, dann bist du wie ich direkt im BV.
Sollte, was wir nicht hoffen wollen, doch etwas passieren geht man einfach normal wieder zur Arbeit...eine Krankmeldung wollte ich zunächst auch, aber mein Hausarzt hat mich mit dem positiven Test direkt zum Gyn geschickt und sagte, dass er in dem Fall keine Krankmeldung ausstellen kann.

Aber du brauchst dir ja keine Sorgen machen, durch ein sofortiges BV entstehen dir ja keine Probleme.

Achja ein BV bekommt man nur wenn der Arbeitgeber keinen Arbeitsplatz nach Muschugesetz anbieten kann. Wegen Gefahr einer erneuten FG oder gar wegen einer Risikoschwangerschaft gibt es das nicht und es gibt es eben auch jur vorbeugend zum Schutz von Mutter und Kind, wenn man schon beschwerden wie Schmerzen etc hat müsste eher eine AU ausgestellt werden.

Aber aufgrund deiner Anstellung im ambulanten Pflegebereich ist es eher eine klare Sache, wie gesagt außer dein/e Vorgesetzte/r kann dir für diese Zeit etwas Muschu gerechtes anbieten :)

Liebe grüße und ich drück dir die Daumen für einen positiven Test.

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Re: Beschäftigungsverbot hohes Fehlgeburtsrisiko ............

Antwort von MamavonJule, 5. SSW am 09.03.2015, 20:40 Uhr

@kleinemaus 2004

Nein, ich habe kein Beschäftigungsverbot.

LG

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Re: Beschäftigungsverbot hohes Fehlgeburtsrisiko ............

Antwort von augustzwerg, 6. SSW am 10.03.2015, 7:06 Uhr

Hey hatte im sep.auch eine fehlgeburt in der 8 ssw war auch arbeiten gewesen und viel Stress gehabt . Nun bin ich gleich zum Arbeitgeber und habe was gesagt und auch mein beschäftigungsverbot bekommen ! Sicher ist sicher , nur so sind die Chancen größer das alles gut geht ....

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