November 2023 Mamis

November 2023 Mamis

Mein Postfach

Redaktion

 

Geschrieben von Polly0712 am 19.07.2023, 23:30 Uhr

BV

Dein Arbeitgeber bekommt dein Gehalt im BV über die Umlageversicherung U2 erstattet in die alle AG einzahlen.
Du kostest ihn allerdings nicht mehr Geld als vorher, denn er selbst zahlt im Teilzeit BV auch nur die Stunden die du arbeitest. Die anderen bekommt er ja erstattet.
Vielleicht möchte er auch alle erstattet bekommen und deshalb gerne ein komplettes BV. Frag ihn am besten was er damit meint.

Zurück nehmen kann er es wenn dein Arbeitsplatz eben entsprechend nach den Richtlinien für schwangere gestaltet wird. Die Frage kann dir hier keiner beantworten, weil man dazu natürlich wissen muss wie dein Arbeitsplatz aussieht.

Ich kann dir nur sagen dass die normalen Schwangerschaftswehwehchen wie Dehnungsschmerzen bestimmt kein Grund für ein BV sind. Damit zahlen dir andere Menschen dein Gehalt und Dehnungs oder Rückenschmerzen sind ja bestimmt nix schlimmes solange sie nicht von vorzeitigen wehen kommen wie bei mir.

Ich habe leider selbst ein BV vor 4 Wochen bekommen und ich würde alles dafür tun arbeiten zu gehen anstatt 24 Stunden auf dem Sofa liegen zu sollen um eine Frühgeburt zu verhindern. Bei mir gab es einige krasse Faktoren die dafür gesprochen haben. Für sowas oder für Menschen mit schweren körperlichen Arbeiten die nicht dem Mutterschutzgesetz entsprechen sind die BV gedacht.

Falls es aus ärztlicher Sicht notwendig ist kann dein Frauenarzt auch ein individuelles BV aussprechen.
Wenn es keine Schwangerschaftskomplikationen sind wie z.b. die Rückenschmerzen kannst du natürlich auch zeitweise deshalb krank geschrieben werden.

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
  • BV - Laura.Nov.Baby, 23. SSW 19.07.23, 13:58
    • Re: BV - Olivia3, 26. SSW 19.07.23, 14:13
    • Re: BV - Ninchen321 19.07.23, 14:38
    • Re: BV - Polly0712 19.07.23, 23:30
Die letzen 10 Beiträge im Forum November 2023 - Mamis
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.