November 2023 Mamis

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Geschrieben von Ninchen321 am 19.07.2023, 14:38 Uhr

BV

Dein AG sollte sich dahingehend einfach mal bei dem zuständigen Amt beraten lassen.

Ein ausgesprochenes BV lässt sich ja nicht einfach zurücknehmen. Außer vllt man passt deinen Arbeitsplatz dementsprechend ans MuSchG an.

Du selbst kannst dich auch bei dem Amt melden.
Es ist das Amt für Gewerbeaufsicht. Die beraten dich und deinen AG gerne zu euren Rechten und Pflichten.

Ein BV wird von der Krankenkasse an den AG bezahlt. Allerdings nur dann, wenn der AG bei der Gefährdungsbeurteilung auch deutlich schreibt, dass das MuSchG nicht eingehalten werden kann.

Von daher liegt es ja in seiner eigenen Hand.

Alles Gute

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
  • BV - Laura.Nov.Baby, 23. SSW 19.07.23, 13:58
    • Re: BV - Olivia3, 26. SSW 19.07.23, 14:13
    • Re: BV - Ninchen321 19.07.23, 14:38
    • Re: BV - Polly0712 19.07.23, 23:30
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