Geschrieben von Ninchen321 am 19.07.2023, 14:38 Uhr |
BV
Dein AG sollte sich dahingehend einfach mal bei dem zuständigen Amt beraten lassen.
Ein ausgesprochenes BV lässt sich ja nicht einfach zurücknehmen. Außer vllt man passt deinen Arbeitsplatz dementsprechend ans MuSchG an.
Du selbst kannst dich auch bei dem Amt melden.
Es ist das Amt für Gewerbeaufsicht. Die beraten dich und deinen AG gerne zu euren Rechten und Pflichten.
Ein BV wird von der Krankenkasse an den AG bezahlt. Allerdings nur dann, wenn der AG bei der Gefährdungsbeurteilung auch deutlich schreibt, dass das MuSchG nicht eingehalten werden kann.
Von daher liegt es ja in seiner eigenen Hand.
Alles Gute