Geschrieben von MamavonMia123, 37. SSW am 19.08.2021, 9:46 Uhr |
auch Frage Elterngeld
Ich habe den Fall zwar nicht selber gehabt, aber deine Bekannte hat Recht, wie du im Rechtsforum auch immer mal wieder nachlesen kannst.
Wichtig ist, das die Diagnose (also der Schlüssel, der von Arzt auf deiner AU eingetragen wurde) darlegt, dass du schwangerschaftsbedingt krank geschrieben wurdest.
Laienhaft würde ich davon ausgehen, dass diese AU (also dein Durchschlag) auch der Nachweis ist, den du erbringen musst.
Du kannst hierzu aber auch bei der EG-Stelle einmal anrufen. Die werden es für genau sagen können.
- auch Frage Elterngeld - Stephie1105, 31. SSW 19.08.21, 6:04
- Re: auch Frage Elterngeld - Kinderüberraschung 19.08.21, 8:23
- Re: auch Frage Elterngeld - MamavonMia123, 37. SSW 19.08.21, 9:46