August 2014 Mamis

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Geschrieben von Kirsche1210 am 08.01.2014, 7:05 Uhr

Arbeitgeber bescheid sagen ! :-(

Die Anmeldefrist für die Elternzeit beträgt sieben Wochen vor dem gewünschten Beginn der Elternzeit. In der Regel bedeutet dies für Mütter, eine Woche nach der Geburt des Kindes läuft diese Frist ab, da Mütter in der Regel Elternzeit direkt im Anschluss an die Mutterschutzzeit nehmen. Im Gegensatz dazu haben Väter haben oftmals länger Zeit, da sie in der Regel nicht direkt nach der Geburt, sondern später Eltenzeit nehmen. Bei dringenden Gründen ist ausnahmsweise auch eine angemessene kürzere Frist möglich. Wird die Anmeldefrist von sieben Wochen nicht eingehalten, verschiebt sich der Termin für den Beginn der Elternzeit entsprechend.


Hast also noch Zeit ;) aber du kannst ihn ja mitteilen wie lange du nehmen willst...1 Jahr 2 oder 3 Jahre. Ich hatte damals zb 18 Monate.

 
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