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Geschrieben von Mamajuni16 am 07.07.2020, 11:02 Uhr

Anträge - wann macht man nochmal was?

Habe gerade überlegen müssen, wann man nochmal die Anträge auf kinder- und Elterngeld stellt? Nach der Geburt oder muss man irgendwas schon vorher erledigen?

 
7 Antworten:

Re: Anträge - wann macht man nochmal was?

Antwort von Sarah255 am 07.07.2020, 11:45 Uhr

Antrag auf Kindergeld geht automatisch nach der Geburt wenn das Kind gemeldet ist.
Antrag auf Elternzeit 7 Wochen vor Beginn Mutterschutz/ oder Geburt, da müsste ich jetzt lügen und Elterngeld bzw mutterschaftsgeld nach der Geburt (da braucht man das Geburtsdatum). Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen

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Re: Anträge - wann macht man nochmal was?

Antwort von Ninchi am 07.07.2020, 12:41 Uhr

Du hast es ein bisschen durcheinander geworfen

Mutterschaftsgeld in der 33.Ssw.
Elternzeit beim AG 7 wochen vor Geburt.
Elterngeld nach der Geburt.
Kindergeld nach der Geburt.

Für letzteres braucht man die Geburtsdaten des Kindes:)

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Re: Anträge - wann macht man nochmal was?

Antwort von Ninchi am 07.07.2020, 12:42 Uhr

Nein elternzeit beim AG nicht 7 Wochen vor Geburt sondern 7 Wochen vor antritt der elternzeit

So viele Daten ahhh

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Re: Anträge - wann macht man nochmal was?

Antwort von Pünktchen10, 27. SSW am 07.07.2020, 12:50 Uhr

Nein das stimmt so nicht.
Wenn dein Partner ab Geburt auch daheim bleiben möchte für z.B. 8-12 Wochen muss er dies bis 7Wochen vor ET bei seinem AG einreichen.

Du musst deine Elternzeit beim AG bis 5Tage nach der Geburt des Kindes einreichen. In diesem Schreiben teilst du deinem AG auch die Geburt des Kindes etc. mit.
Am besten mit Einwurfeinschreiben schicken, so wird es empfohlen.

Hatten Ende April ein Seminar dazu wo alles genau erklärt wurde von einer Anwältin die darauf spezialisiert ist.
War richtig gut.

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Re: Anträge - wann macht man nochmal was?

Antwort von Sarah255 am 07.07.2020, 13:02 Uhr

Ach gottchen jetzt bin ich selbst verwirrter denn je

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Re: Anträge - wann macht man nochmal was?

Antwort von Ninchi am 07.07.2020, 13:19 Uhr

Auf dem Formular meines Mannes steht "Frist bis 7 Wochen vor antritt der elternzeit"

Und das mit der elternzeit bei meinem AG mit den 5 Tagen kommt auch auf 7 Wochen vor elternzeitantritt raus, man hat ja schließlich 8 Wochen mutterschutz...

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Re: Anträge - wann macht man nochmal was?

Antwort von Ninchi am 07.07.2020, 13:26 Uhr

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