Geschrieben von rose_dust am 20.07.2023, 10:39 Uhr |
Wohngeld
Hilfe. Ich habe mich von meinem Mann getrennt. Natürlich wohnt er noch in der gemeinsamen Wohnung. Er sucht sich aber was neues, ich bleibe mit unserem Sohn hier.
Gibt es eine Möglichkeit, trotzdem schon Wohngeld zu beantragen? Ich arbeite in Teilzeit aufgrund der Kinderbetreuung
Re: Wohngeld
Antwort von Lena_1922 am 20.07.2023, 12:28 Uhr
du kannst erstmal Trennungsunterhalt und Kindesunterhalt fordern von deinem Mann, erst wenn das ausgeschöpft ist - bekommst du Wohngeld.
Also
- Dein Einkommen
- Kindergeld
- Kindesunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle (Zahlbeträge) oder Unterhaltsvorschuss
- Trennungsunterhalt 3/7
reicht das nicht - dann Bürgergeld oder Wohngeld....
Mietrecht Doppelhaushälfte
Umschulung nach Elternzeit
Sparkonto
Vater verstorben, Erbengemeinschaft, Mutter überlassen?, Kindesunterhalt
Kennt sich jemand mit Erbrecht aus?
Und noch eine Frage, gilt das schon als gültiger Vertrag?
Schufa-Eintrag vorzeitig löschen lassen
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