Finanzen, Recht und Versicherung

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Geschrieben von Goldbear am 08.04.2021, 13:59 Uhr

Was steht mir zu.

mein Wissensstand ist, dass der ALG 1 Anspruch nach vier Jahren verfällt, wenn es nicht in Anspruch genommen wurde.
Arbeitssuchend melden geht immer, aber ein Anspruch auf ALG 1 wäre dann nicht gegeben. Wohngeld könntet ihr noch beantragen. Ihr könnt auch durchrechnen lassen, ob ein Anspruch auf ALG II besteht, dann fällt aber Kinderzuschlag und Wohngeld wieder weg und du musst dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Die Kinderbetreuung sollte also geregelt sein.
VG
Goldbear

 
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