Geschrieben von Ani123 am 07.04.2021, 0:04 Uhr |
Was steht mir zu.
Mach einen Termin bei der Agentur für Arbeit aus und lass dich beraten. Das geht auch telefonisch. Denn Geld steht dir erst ab dem Tag zu, wo du den Anspruch stellst. Das bedeutet, wenn du morgen den Anspruch meldest, gilt der Anspruch ab morgen. Du bekommst dann rückwirkend ab dem Tag Geld.
Ich glaube, dass dir Hartz IV zusteht. Das bekommen auch Personen, die nur zuhause sind und nur sagen, dass sie arbeiten wollen, dafür nichts tun.
Wenn du arbeiten möchtest und die Betreuung der Kinder sichergestellt ist unterstützt dich die Agentur für Arbeit. Evtl. habt ihr auch Kitaplätze, welche ihr zurzeit nur nicht wegen Corona nutzt. Der Anspruch ist da, sobald ihr beide arbeiten geht. Den könnt ihr dann einfordern. Sollten noch keine Betreuung da sein, solltest du diese einfordern. Denn ohne Betreuung keine Arbeit.
Lass Dir helfen und bewirb dich auch. Du kannst, genauso wie dein Mann, zum Finanziellen beitragen.
Und da er jetzt zuhause ist könntest du einen Minijob annehmen. Lebensmittelgeschäfte suchen Leute zum Regale einräumen.
- Was steht mir zu. - Lenabella 06.04.21, 22:00
- Re: Was steht mir zu. - Ani123 07.04.21, 0:04
- Re: Was steht mir zu. - MenschPapa 24.04.21, 23:32
- verstehe ich nicht so ganz - Ellert 07.04.21, 7:42
- Re: Was steht mir zu. - sarahT 07.04.21, 9:15
- Re: Was steht mir zu. - Felica 07.04.21, 9:26
- Re: Was steht mir zu. - Goldbear 08.04.21, 13:59
- Re: Was steht mir zu. - Ani123 07.04.21, 0:04
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