Finanzen, Recht und Versicherung

Finanzen, Recht, Versicherung ... wer kennt sich aus?

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Geschrieben von Ani123 am 07.04.2021, 0:04 Uhr

Was steht mir zu.

Mach einen Termin bei der Agentur für Arbeit aus und lass dich beraten. Das geht auch telefonisch. Denn Geld steht dir erst ab dem Tag zu, wo du den Anspruch stellst. Das bedeutet, wenn du morgen den Anspruch meldest, gilt der Anspruch ab morgen. Du bekommst dann rückwirkend ab dem Tag Geld.
Ich glaube, dass dir Hartz IV zusteht. Das bekommen auch Personen, die nur zuhause sind und nur sagen, dass sie arbeiten wollen, dafür nichts tun.
Wenn du arbeiten möchtest und die Betreuung der Kinder sichergestellt ist unterstützt dich die Agentur für Arbeit. Evtl. habt ihr auch Kitaplätze, welche ihr zurzeit nur nicht wegen Corona nutzt. Der Anspruch ist da, sobald ihr beide arbeiten geht. Den könnt ihr dann einfordern. Sollten noch keine Betreuung da sein, solltest du diese einfordern. Denn ohne Betreuung keine Arbeit.
Lass Dir helfen und bewirb dich auch. Du kannst, genauso wie dein Mann, zum Finanziellen beitragen.
Und da er jetzt zuhause ist könntest du einen Minijob annehmen. Lebensmittelgeschäfte suchen Leute zum Regale einräumen.

 
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