Finanzen, Recht und Versicherung

Finanzen, Recht, Versicherung ... wer kennt sich aus?

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von Bual2021 am 30.03.2021, 12:57 Uhr

Vater Elternzeit Frühchen Mutter im dritten Monat Mutterschutz nur noch 11Monate

Hallo,

Also unser kleiner kam am Samstag auf die Welt am 27.3.2021.
Meine Frau hat vom 01.03.2021 - 11.04.2021 (< - voraussichtlichen Entbindung.) Mutterschaftsgeld erhalten.
Jetzt erhält sie nach der Geburt für weitere 8 Wochen Mutterschaftsgeld bis zum 07.06.2021.(So die Krankenkasse)

Ich bin dabei Elterngeld zu beantragen für mich die 12 Monate und meine Frau ganz aus dem Antrag zu lassen da sie 8 Wochen Mutterschaftsgeld erhält und damit die 12 + 2< - entfallen.

Jetzt wurde mir gesagt:

"Die Zeit die das Kind früher geboren wurde, wird hinten angehangen.

Tatsächliches Ende der Schutzfrist um den 07.06.2021, das wäre im dritten Monat und damit bleiben mir nur noch 11 Monate Elterngeld für den Vater."

Stimmt das? Was mache ich? Fehlt mir jetzt das Geld für einen ganzen Monat?

 
3 Antworten:

Re: Vater Elternzeit Frühchen Mutter im dritten Monat Mutterschutz nur noch 11Monate

Antwort von Felica am 30.03.2021, 16:31 Uhr

Ja das stimmt leider. hast du deine EZ bereits dem AG mitgeteilt? Falls ja, dann würde ich den letzten Monat EG in 2 Monate EG Plus ändern. Und dann mit dem AG sprechen ob du in den beiden Monaten in TZ arbeiten kannst Dann stehst du nicht komplett ohne Geld da.

Alternativ, das Geld was deine Frau jetzt zusätzlich bekommt, denn Mutterschafstgeld ist ja höher als EG, zur Seite legen für den einen Monat. Davon ab, hat deine Frau geplant direkt wieder nach dem Mutterschutz zu arbeiten? Dann hätte sie ja auch noch Einkommen. Sollte es dann knapp werden würde ich prüfen lassen ob euch Wohngeld zusteht oder auch der Kindergeldzuschlag.

Solltest du noch keine EZ eingereicht haben, dann nehme du halt ab dem 3ten Monat, deine Frau nimmt dann die ersten 3. Soll sie auch bitte beim AG einreichen, denn sonst entsteht eine Lücke.

Genau euer Problem ist einer der Gründe warum ich davon abrate, das Männer vor der Geburt die EZ einreichen wenn sie erst frühestens ab dem 3ten Monat EZ nehmen wollen. Der 3te Monat ist oft ein Wackelmonat.

Und herzlichen Glückwunsch.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Vater Elternzeit Frühchen Mutter im dritten Monat Mutterschutz nur noch 11Monate

Antwort von Bual2021 am 30.03.2021, 17:27 Uhr

Hallo,

Also geplant waren 12 + 2 (Vater / Mutter) Finanziell haben wir sicherheitshalber genau für solche fälle etwas zur Seite gelegt. Wir wollen gemeinsam 1 Jahr nicht arbeiten, so das die Mutter nach dem Mutterschaftsgeld die nächsten 10 Monate kein einkommen haben wird.

Also bleibt mir nichts anderes übrig, als 11 + 3 zu beantragen, 10 + 2Plus Monate + 3 würde jetzt finanziell auch nichts ändern, oder?

Und auf gut Glück jetzt nur 12Monate für mich zu beantragen wäre auch sinnlos, oder?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Vater Elternzeit Frühchen Mutter im dritten Monat Mutterschutz nur noch 11Monate

Antwort von Ani123 am 07.04.2021, 0:23 Uhr

Wenn der geplante ET am 11.04. war, dann geht der Mutterschutz bis zum 5.06..
Die KM muss daher die Lebensmonate 1-3 nehmen. Der KV nimmt die Lebensmonate 4.-14..

Alternativ geht das mit EGplus. Da würde ich beim AG nachfragen, ob das möglich ist. Hinterfrage für Dich, was besser ist. 3+4 Lebensmonat EGplus und Monate 5.-14. ganz zuhause. Oder in den Lebensmonaten 4.-14. ganz zuhause. Du musst für dich schauen, ob TZ für 2 Monate Sinn macht und somit erst ab dem 5.Monat ganz zuhause zu sein oder einen Monat länger arbeiten u d ab dem 4.Monat zuhause.

Wie macht die KM das? Hat Sie einen AG? Wenn ja, dann muss sie dort EZ melden, auch wenn sie kein EG bezieht. Nur so bleibt ihr der Arbeitsplatz erhalten. Macht Sie es nicht fehlt sie und müsste nach den 3.Monaten EZ arbeiten. Macht sie es nicht kann der AG ihr kündigen und auch Schadensersatz fordern.
Wenn sie keine Arbeit hat sieht die Situation ganz anders aus. Dann hat sie keinen AG wo sie EZ melden kann.

Bedenkt auch, dass jeder von euch 3 Jahre EZ hat. Ihr müsst euch direkt für die ersten 2 Jahre festlegen um bei Bedarf das 3.Jahr anhängen zu können. Das geht dann ohne Zustimmung des AG. Entscheidet ihr euch nach z.B.nach 1 Jahr die EZ zu verlängern, so geht das nur mit Zustimmung des AG.

PS: 15 Tage vor ET ist kein Frühchen. Erst ab dem 22.Tag vor ET zählt es als Frühchen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.