Finanzen, Recht und Versicherung

Finanzen, Recht, Versicherung ... wer kennt sich aus?

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Geschrieben von sarahT am 07.04.2021, 9:15 Uhr

Was steht mir zu.

Hallo,
du selbst hast nur einen Anspruch auf Arbeitslosengeld von der Agentur für Arbeit, wenn du sozialversicherungspflichtig gearbeitet hast und deinen Job verloren hast. Sonst nicht. Siehe dein Mann: der hat voll gearbeitet, seinen JOb evrloren und hat da jetzt Anspruch. Er hat ja auch in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt. Du selbst hast keinen Anspruch bei der Agentur für Arbeit, nur weil du dich arbeitslos meldest.
Was wahrscheinlihc gemeint ist, ist das Arbeitslosengeld II. Dies wird aber vom Jobcenter gezahlt. Ja, es kann sein, auch wenn dein Mann arbeitet, dass ihr Anrecht auf aufstockende Leistungen habt. Müsste mal berechnet werden.
ABER: wenn dein Mann genug verdient und ihr Anspruch auf Kinderzuschlag habt, dann bekommt ihr keine Leistungen vom Jobcenter. Das eine schließt das andere aus. Wenn ihr Kinderzuschlag bekommt könntet ihr noch Wohngeld beantragen. Das geht beides zusammen.
Jetzt wird es allerdings noch komplizierter und hängt davon ab, wie wahrscheinlihc dein Mann schnell wieder einen Job haben wird: Wenn dein Mann jetzt arbeitslos ist und ja einen entsprechenden Einkommensverlust hat kann es sein, dass ihr mehr Anspruch auf Arbeitslosengeld II habt als ihr Kinderzuschlag bekommt. Da jetzt einen Antrag zu stellen würde ich aber nur machen, wenn es unwahrscheinlich ist, dass er in den nächsten Monaten einen neuen Job hat. Ich würde versuchen die Zeit so zu überbrücken.
Wenn es bei euch in der Nähe einen Wohlfahrtsverband wie Caritas, Diakonie oder Paritäten gibt oder eine Arbeitslosenberatung, dann ruf da mal an und frag, ob die dir ei der Berechnung helfen können.
Grüße

 
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