Geschrieben von Jaybe am 24.05.2019, 13:11 Uhr |
Was sagt denn Eure Anwalt ?
Die Vollstreckungskosten zahlt der Gegner, die werden gleich mit vollstreckt.
Hast du eine Bankverbindung? Dann kannst du das Konto pfänden lassen, Antrag auf Pfändung und Überweisung wird beim Amtsgericht (Vollstreckungsgericht) gestellt. Das kostet 20 Euro. Nach Erlass des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses wird dieser über den Gerichtsvollzieher zugestellt und die Bank überweist das Geld an dich (Gerichtsvollzieherkosten kommen noch hinzu, aber wie gesagt, die werden beim Gegner vollstreckt).
Viel Erfolg!
- Wer zahlt die Vollstreckungskosten? - Lovie 20.05.19, 19:56
- erste Frage an sich - hat der Gegener denn was zu vollstrecken ? - Ellert 20.05.19, 20:07
- Re: erste Frage an sich - hat der Gegener denn was zu vollstrecken ? - Lovie 20.05.19, 20:20
- dachte ein privater.... - Ellert 21.05.19, 5:40
- Re: erste Frage an sich - hat der Gegener denn was zu vollstrecken ? - Lovie 20.05.19, 20:20
- Re: Wer zahlt die Vollstreckungskosten? - Holzkohle 21.05.19, 21:56
- Dumm gefragt - Vergleich heisst doch beide haben zugestimmt oder ? - Ellert 21.05.19, 21:58
- Re: Dumm gefragt - Vergleich heisst doch beide haben zugestimmt oder ? - Lovie 22.05.19, 15:14
- Was sagt denn Eure Anwalt ? - Ellert 22.05.19, 19:35
- Re: Was sagt denn Eure Anwalt ? - Lovie 24.05.19, 11:00
- Re: Was sagt denn Eure Anwalt ? - Jaybe 24.05.19, 13:11
- Re: Was sagt denn Eure Anwalt ? - Lovie 24.05.19, 11:00
- Was sagt denn Eure Anwalt ? - Ellert 22.05.19, 19:35
- Re: Dumm gefragt - Vergleich heisst doch beide haben zugestimmt oder ? - Lovie 22.05.19, 15:14
- erste Frage an sich - hat der Gegener denn was zu vollstrecken ? - Ellert 20.05.19, 20:07
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