Finanzen, Recht und Versicherung

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Geschrieben von Jaybe am 24.05.2019, 13:11 Uhr

Was sagt denn Eure Anwalt ?

Die Vollstreckungskosten zahlt der Gegner, die werden gleich mit vollstreckt.

Hast du eine Bankverbindung? Dann kannst du das Konto pfänden lassen, Antrag auf Pfändung und Überweisung wird beim Amtsgericht (Vollstreckungsgericht) gestellt. Das kostet 20 Euro. Nach Erlass des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses wird dieser über den Gerichtsvollzieher zugestellt und die Bank überweist das Geld an dich (Gerichtsvollzieherkosten kommen noch hinzu, aber wie gesagt, die werden beim Gegner vollstreckt).

Viel Erfolg!

 
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