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von Mutti69  am 26.09.2019, 8:25 Uhr

Unterhaltspflichtigen an Eltern

Pauschal kann man das nicht beantworten. Prinzipiell gilt:

-> Der BGH (30.08.2006 – XII ZR 98/04) hat entschieden, dass einem seinen pflegebedürftigen Eltern unterhaltspflichtigen Kind zusätzlich zu seiner Altersversorgung ein Altersvorsorgevermögen in Höhe von 5 % seines lebenszeitigen Bruttoeinkommens anrechnungs- und verwertungsfrei zusteht.

 
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