Geschrieben von Felica am 23.03.2021, 18:08 Uhr |
Umzug während laufender Elternzeit und vor Beginn des Mutterschutzes
Du kannst auch 2 Jahre EZ einreichen und EG nur für ein Jahr. Sind ja zwei verschiedene Dinge. Findest du dann was, kündigst du halt den alten Job. Aber solange wäre die KV kein Thema, auch nach dem EG nicht.
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- Umzug während laufender Elternzeit und vor Beginn des Mutterschutzes - Lintu1989 22.03.21, 16:31
- Re: Umzug während laufender Elternzeit und vor Beginn des Mutterschutzes - Felica 22.03.21, 19:47
- Re: Umzug während laufender Elternzeit und vor Beginn des Mutterschutzes - desireekk 23.03.21, 12:24
- Re: Umzug während laufender Elternzeit und vor Beginn des Mutterschutzes - Lintu1989 23.03.21, 12:29
- Re: Umzug während laufender Elternzeit und vor Beginn des Mutterschutzes - Felica 23.03.21, 18:08
- Re: Umzug während laufender Elternzeit und vor Beginn des Mutterschutzes - Lintu1989 23.03.21, 12:29
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