Finanzen, Recht und Versicherung

Finanzen, Recht, Versicherung ... wer kennt sich aus?

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Geschrieben von Felica am 23.03.2021, 18:08 Uhr

Umzug während laufender Elternzeit und vor Beginn des Mutterschutzes

Du kannst auch 2 Jahre EZ einreichen und EG nur für ein Jahr. Sind ja zwei verschiedene Dinge. Findest du dann was, kündigst du halt den alten Job. Aber solange wäre die KV kein Thema, auch nach dem EG nicht.

 
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