Geschrieben von Felica am 22.03.2021, 19:47 Uhr |
Umzug während laufender Elternzeit und vor Beginn des Mutterschutzes
Nein. Du darfst wohnen wo du magst. Es ist ja dein Privatvergnügen welche Lösung du findest für Zeiten wo du arbeitest. Woher soll der AG wissen ob du nicht planst zu pendeln, du einen zweitwohnsitz hast oder ihr plant zum Ende der EZ wieder zurück zu ziehen. Falls du nach der EZ dort nicht mehr arbeiten willst, musst du nur dran denken frühzeitig, also 3 Monate vor Ende der EZ, zu kündigen.
- Umzug während laufender Elternzeit und vor Beginn des Mutterschutzes - Lintu1989 22.03.21, 16:31
- Re: Umzug während laufender Elternzeit und vor Beginn des Mutterschutzes - Felica 22.03.21, 19:47
- Re: Umzug während laufender Elternzeit und vor Beginn des Mutterschutzes - desireekk 23.03.21, 12:24
- Re: Umzug während laufender Elternzeit und vor Beginn des Mutterschutzes - Lintu1989 23.03.21, 12:29
- Re: Umzug während laufender Elternzeit und vor Beginn des Mutterschutzes - Felica 23.03.21, 18:08
- Re: Umzug während laufender Elternzeit und vor Beginn des Mutterschutzes - Lintu1989 23.03.21, 12:29
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