Finanzen, Recht und Versicherung

Finanzen, Recht, Versicherung ... wer kennt sich aus?

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Geschrieben von Felica am 22.03.2021, 19:47 Uhr

Umzug während laufender Elternzeit und vor Beginn des Mutterschutzes

Nein. Du darfst wohnen wo du magst. Es ist ja dein Privatvergnügen welche Lösung du findest für Zeiten wo du arbeitest. Woher soll der AG wissen ob du nicht planst zu pendeln, du einen zweitwohnsitz hast oder ihr plant zum Ende der EZ wieder zurück zu ziehen. Falls du nach der EZ dort nicht mehr arbeiten willst, musst du nur dran denken frühzeitig, also 3 Monate vor Ende der EZ, zu kündigen.

 
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