Finanzen, Recht und Versicherung

Finanzen, Recht, Versicherung ... wer kennt sich aus?

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von desireekk am 23.03.2021, 12:24 Uhr

Umzug während laufender Elternzeit und vor Beginn des Mutterschutzes

Der Umzug ist unproblematisch.

Aber meine Frage ist: warum willst du nur 1,5 Jahre Elternzeit nehmen?
Ich würde für zwei Jahre Elternzeit anmelden, wenn du irgendwann wieder arbeiten gehen willst kannst du ja immer noch kündigen, sofern er dir keine Teilzeit in Elternzeit genehmigen möchte. Innerhalb der Elternzeit kann man übrigens zu den normalen vertraglichen Fristen kündigen.
Nur zum Ende der Elternzeit sind es drei Monate.

Alles Gute

D

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.