Geschrieben von desireekk am 23.03.2021, 12:24 Uhr |
Umzug während laufender Elternzeit und vor Beginn des Mutterschutzes
Der Umzug ist unproblematisch.
Aber meine Frage ist: warum willst du nur 1,5 Jahre Elternzeit nehmen?
Ich würde für zwei Jahre Elternzeit anmelden, wenn du irgendwann wieder arbeiten gehen willst kannst du ja immer noch kündigen, sofern er dir keine Teilzeit in Elternzeit genehmigen möchte. Innerhalb der Elternzeit kann man übrigens zu den normalen vertraglichen Fristen kündigen.
Nur zum Ende der Elternzeit sind es drei Monate.
Alles Gute
D
- Umzug während laufender Elternzeit und vor Beginn des Mutterschutzes - Lintu1989 22.03.21, 16:31
- Re: Umzug während laufender Elternzeit und vor Beginn des Mutterschutzes - Felica 22.03.21, 19:47
- Re: Umzug während laufender Elternzeit und vor Beginn des Mutterschutzes - desireekk 23.03.21, 12:24
- Re: Umzug während laufender Elternzeit und vor Beginn des Mutterschutzes - Lintu1989 23.03.21, 12:29
- Re: Umzug während laufender Elternzeit und vor Beginn des Mutterschutzes - Felica 23.03.21, 18:08
- Re: Umzug während laufender Elternzeit und vor Beginn des Mutterschutzes - Lintu1989 23.03.21, 12:29
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