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von JoBa03  am 25.02.2024, 22:41 Uhr

Umgangsrecht von gefährlichen Großeltern

Hallo Liebe Mamas und Papas die das lesen,

Meine Tochter ist nun 15 Monate alt.
Schon allein die Schwangerschaft war nicht leicht weil von väterlicher Seite keinerlei Unterstützung bekommen habe. Von Ihnen hab ich die üblichen nachstellungen gehört von wegen Kuckuckskind und dass ich das geplant habe.
Seit ihrer Geburt geht der Stress weiter von wegen mir wird das alleinige Sorgerecht entzogen wenn ich nicht das mach was sie wollen. Da das weder mir noch meiner Tochter gut tut ( merkt man mittlerweile sehr weil sie bei den umgängen bei mir klammert) habe ich wegen des ständigen anschreiens bei denen zuhause, den ganzen Umgang in die Öffentlichkeit gezogen. Jetzt seit neusten kommen sie wieder mit ungangsrecht und Sorgerecht, weil sie sie nicht alleine bekommen. Und das hat auch ein ausschlaggebenden Grund. Sie sind Alkoholikergroßeltern und haben auch seit Weihnachten wieder den drang zu kiffen, dass in meinen Augen gefährlich für mein Kind ist und es ihr schadet.
Der Vater meines Kindes hat mir öfter heimlich aufgenommene audios geschickt wenn sie sich vollkiffen oder sich besaufen.
Ich habe aber Angst, dass wenn es ans Jugendamt geht um uns beide einfach nur zu schützen, dass es dann mit mir heim geht und ich die böse bin.

Zusätzlich sind beide sehr gewalttätig, was die Kindheit von dem kindsvater sehr geprägt hat und er jetzt komplett in ihrem Besitz ist und sie ihn manipulieren können wie sie wollen.
Ich brauch dringend Hilfe bei dieser Situation

JoBa03

 
21 Antworten:

Du hast das alleinige Sorgerecht / Aufenthaltsbestimmungsrecht ?

Antwort von Ellert am 26.02.2024, 8:59 Uhr

Was ist denn mit dem Vater -
wie ich verstehe nimmt er seine Eltern heimlich auf .
Was soll denn ans Jugendamt gehen, die Aufnahmen der bekifften Großeltern ?
Warum solltest Du mit dem Kind ins Heim müssen oder das Sorgerecht verlieren ?

Du brauchst dringend Hilfe ?
Wäre hierfür nicht das Jugendamt zuständig ?
Mit einem solchen Umfeld würde ich jeglichen Kontakt meiden.
Du klingst recht jung, was sagen denn Deine Eltern dazu ?

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Re: Du hast das alleinige Sorgerecht / Aufenthaltsbestimmungsrecht ?

Antwort von ak am 26.02.2024, 12:18 Uhr

Oh Gott, was sind das denn für Verhältnisse ?

Und mit diesem Sohn, den sie so manipulieren können- so wie es ihnen behagt- hast du dich eingelassen und dann auch noch schwängern lassen ?

Was sagt denn der Herr Papa dazu ? Und Deine Eltern ?
Hast Du keine Unterstützung von allen Seiten ?

Wie kann mir jemand mein Kind entziehen, wenn alles gut läuft ?

Es gibt doch viele alleinerziehende Mütter- da tritt noch nicht einmal irgendwann das Jugendamt auf die Matte.

Ich wünsche dir wirklich viel Kraft mit deinem Kind. Schade, dass es schon so in eine belastende Umwelt hinein geboren werden musste.
Ihr beiden tut mir sehr leid.
Aber das wird dir jetzt nicht viel helfen.

Lass Dir von jemanden helfen, dem du vertraust, und zu dem du eine enge Bindung hast.

Alles, alles Gute für deine Zukunft wünsche ich euch beiden.

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Re: Du hast das alleinige Sorgerecht / Aufenthaltsbestimmungsrecht ?

Antwort von JoBa03 am 26.02.2024, 12:45 Uhr

Ja ich bin 20.
Er selbst liegt seinen Eltern richtig im schoß und ein totales mamakind.
Er nimmt sie auf wenn sie sich betrinken und bekiffen damit ich was gegen sie habe und es wenn die umgänge durch diese Drohungen von denen mich psychisch immer mehr belasten und es irgendwann so dazu kommt das es vor Gericht geht das ich etwas gegen sie habe, weil ja sonst alles erfunden wäre was ich sage.


Das Jugendamt hilft gar nicht und lässt mich im Stich aber das verstehn meine Eltern nicht

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Haben Großeltern überhaupt ein Umgangsrecht ?

Antwort von Ellert am 26.02.2024, 14:34 Uhr

Mit 20 hast Du sicher Eltern an Deiner Seite und wohnst vermutlich noch daheim
da würde ich an erster Stelle erwarten dass diese Dich in all den Dingen unterstützen.
Sowas wie die bekifften Aufnahmen heb auf falls es vor Gericht geht

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Re: Du hast das alleinige Sorgerecht / Aufenthaltsbestimmungsrecht ?

Antwort von ak am 26.02.2024, 14:39 Uhr

Und ich verstehe deine Eltern nicht..

Wieso legen die sich nicht für dich ins Zeug... nehmen sich bei dir auf, und umsorgen dich und das Kind ?

Und , vor allen Dingen: Warum schirmen die dich nicht vor solchen Leuten ab ?

Oder möchtest du weiterhin dort hin gehen und Kontakt halten ?

Nur du kannst dich aus der Situation raus ziehen-- einfach , in dem du sie nicht mehr siehst.

Vielleicht nimmst du dir einen Anwalt--- der kann eventuell ein Verbot erwirken.

Aber.. ich weiß das alles nicht.

Ich kann dir da nicht helfen--- verstehe aber deine Eltern wirklich nicht. Die müssten jetzt ein Anker, ein Fels in der Brandung- für dich sein...

Ich wünsche dir echt alles, alles Gute--- das sich das Blatt wendet--und du die Kraft findest, auf eigenen Füßen zu stehen---

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Du kannst Dir nur selbst helfen

Antwort von Ellert am 26.02.2024, 15:07 Uhr

Vorweg - ich wäre null begeistert gewesen wenn eine unserer Töchter mit 18 schwanger geworden wäre mitten in Ausbildung Schule oder Studium.
Dennoch war es immer klar, sollte das passieren werden wir alles tun damit das Kind einen normalen Lebensweg geh, unterstützen, ggf selbst Elternzeit nehmen damit Schule Ausbildung oder Studium zügig zu Ende gemacht wird, damit das Kind mit seinem Kind auf eigenen Füssen stehen lernt und niemals von einem Partner abhängig sein muss.

Was ist da bei Dir gelaufen
wie lebst Du, daheim bei den Eltern dann sehen die ja wie Du Dich kümmerst und es wäre null Problem wenn die anderen Großeltern da beim Jugendamt meckern.
Wie unterstützt der Kindsvater, welche AUfgabe hat er in Eurem Leben?
Wo ist das Kind wenn Du in Schule oder Ausbildung/Uni bist ? Auch die Kita wird sicher problemlos bestätigen dass mit dem Kind alles in Ordnung ist.
MAch was aus Deinem Leben ud Deiner Zukunft, das hast Du alleine nur in der Hand denn Du willst sicher für Dein Kind eine gute Zukunft haben - die assoz die anderen Großeltern sind wird das Kind später merken.
Tun sie Euch nicht gut brich den Kontakt ab -
und hole Deine Eltern ins Boot. Im Prinzip bist Du ja selbst fast noch ein Kind da müssen sie unter die Arme greiffen

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Re: Du kannst Dir nur selbst helfen

Antwort von JoBa03 am 26.02.2024, 22:28 Uhr

Ich wohne noch bei meinen Eltern.

Ich habe meine Ausbildung im Juni 2023 abgeschlossen und habe seit dem Elternzeit.

Der Vater spielt keine große Rolle außer das er ab und zu mal anwesend ist. Er kann sie nach 1½ Jahren nicht wickeln,füttern oder sich mit ihr beschäftigen. Vorallem nicht alleine. Meine kleine hat schon seit dem ich eine Geburtsurkunde habe einen kitaplatz.
Meine Eltern können mich nicht mehr großartig unterstützen weil beide wieder vollzeit arbeiten.

Zusätzlich muss ich täglich den Haushalt machen, mich um meine kleine Schwester kümmern und schauen das alles läuft. Nebenbei darf ich auch meine Gesundheit nicht vergessen was alles sehr viel ist wenn der Rest der von dir erwartet wird schon sehr viel für dich ist.

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Re: Du kannst Dir nur selbst helfen

Antwort von ak am 27.02.2024, 13:55 Uhr

Oh je... Du Arme...

Dann wünsche ich dir wirklich viel Kraft.

Löse dich von den beiden... und von deinen Eltern kannst du wohl auch nicht so ganz viel erwarten und drauf bauen, oder habe ich das falsch interpretiert?

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Deine kleine Schwester ist aber nicht Dein Job

Antwort von Ellert am 27.02.2024, 21:11 Uhr

Du hast also zwei Jahre Elternzeit genommen ?
Dann kannst Du Dir doch das Ziel setzen dass Du mit Beginn Deiner Berufstätigkeit wenn das Kind dann in die Kita kommt den Auszug planst,
Wohnung suchen etc - da haben die anderen Großeltern doch nicht zu sagen.
Ich würde einfach nicht mehr hingehn wenn es Dir psychisch dort schadet
ggf betreuten Umgang übers Jugendamt versuchen wenn sie mal nicht bekifft sind.

Auch wenn Deine Eltern vollzeit arbeiten
unterstützen im Sinne von Beistehen bei solchen Grabenkriegen könnten sie dennoch.
Evtl bist Du noch in der Rechtsschutzversicherung der Eltern drin falls sie sowas haben
bzw Prozesskostenhilfe falls Du einen Anwalt brauchst gegen die anderen Großeltern ?

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Re: Umgangsrecht von gefährlichen Großeltern

Antwort von JoMiNa am 27.02.2024, 22:22 Uhr

Das klingt nach einer komplizierten Situation… Ich glaube auch, du solltest versuchen, dich auf eigene Beine zu stellen und dich erstmal um dich selbst und dein Kind kümmern.

Für mich klingt es so, als ob weder deine Eltern, noch die Großeltern väterlicherseits in der Lage sind, dich vernünftig zu unterstützen.

Warst du schon mal bei der Caritas / Diakonie oder sonstigen Beratungsstellen? Es gibt in Städten auch spezielle Kurse und Programme für junge Eltern, vielleicht findest du da Unterstützung und Kontakte zu anderen jungen Mamas.

Was ich nicht verstanden habe: Bist du noch mit dem Vater des Kindes zusammen? Und warum triffst du dich mit seinen Eltern, wenn du dich dabei nicht gut fühlst? Soweit ich weiß, haben Großeltern kein Recht auf Umgang und daher musst du dich überhaupt nicht mit denen treffen.

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Re: Du hast das alleinige Sorgerecht / Aufenthaltsbestimmungsrecht ?

Antwort von Neverland am 27.02.2024, 23:29 Uhr

Was soll das JA auch machen? Du bist volljährig, 29 Jahre alt. Also benehme dich auch so. Schmeiß den Typen raus und knall den Großeltern die Türe vor das Nase zu. Und dann fang an endlich mal zu lesen. Über deine Rechte. Danach setz die auf endlich mal durch. Und wenn die sich weigern zu gehen, dann rufe die Polizei. Die werden das dann schon durchsetzen.

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Re: Umgangsrecht von gefährlichen Großeltern

Antwort von Neverland am 27.02.2024, 23:33 Uhr

Nein. Haben due nicht. Also Anspruch auf Umgang. Nur dsnn wenn eine enge Bindung besteht. Wenn dir Mutter oder der Vater aber den Umgang fördern, indem die eben öfters das Kind sehen, macht man sich selbst extrem unglaubwürdig, warum die Großeltern so schädlich sein sollen.

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Re: Du hast das alleinige Sorgerecht / Aufenthaltsbestimmungsrecht ?

Antwort von JoBa03 am 28.02.2024, 13:38 Uhr

Ich bin nicht 29. Ich bin 20

Weißt du genau solche Antworten sind unnötig, weil die Großeltern ein umgangsrecht haben also kann ich weder Vater noch Großeltern aus unserem Leben schmeißen

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Re: Umgangsrecht von gefährlichen Großeltern

Antwort von JoMiNa am 28.02.2024, 15:19 Uhr

Neverland, es ist bewundernswert, wenn du mit 20 schon so selbstbewusst warst, alles was dir andere erzählt haben hinterfragt hast und gleichzeitig über alles Bescheid wusstest. Das trifft aber auf viele 20jährige nun mal nicht zu.

Die Fragestellerin ist als gerade mal volljährig schwanger geworden und hatte bestimmt bis jetzt alle Hände voll zu tun, mit dem Baby und dem Chaos in beiden Familien klarzukommen.

Ich finde etwas mehr Verständnis kann man schon zeigen

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Re: Du hast das alleinige Sorgerecht / Aufenthaltsbestimmungsrecht ?

Antwort von WonderWoman am 28.02.2024, 18:08 Uhr

nein, die großeltern haben kein umgangsrecht. nur der vater.

isso. glaub mir.

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Re: Du hast das alleinige Sorgerecht / Aufenthaltsbestimmungsrecht ?

Antwort von Neverland am 28.02.2024, 23:29 Uhr

29 war ein Rechtschreibfehler. Sorry dafür.

Und noch einmal, NEIN !!! Haben sie nicht!!! Behaupte nichts, was nicht stimmt.

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Umgangsrecht des Vaters und der Großeltern... und die Erwartungen anderer...

Antwort von desireekk am 10.03.2024, 0:09 Uhr

Hallo,

ich verstehe zwar was Du meinst, aber wie Du es sagst ist es eben NICHT richtig.

Großeltern :
haben DANN Umgangsrecht, wenn sie nachhaltig und dauerhaft eine wichtige Rolle im Leben des Enkelkindes gespielt haben und es GEGEN das Kindeswohl wäre, wenn das Kind keinen Umgang mehr mit ihnen hätte.
.... trifft das zu? In den allermeisten Fällen eben NICHT.
Großeltern können wunderbar sind, spielen aber meistens keine tragende Rolle im Leben der Enkel, sondern sie das Sahnehäubchen: schmeckt gut, geht aber auch gut ohne.

Vater:
Er muss in DEINEM Leben keine Rolle spielen, nur in dem des Kindes. Das Kind hat Anspruch auf Umgang mit dem Vater, wenn das Kindeswohl nicht entgegensteht (genau so steht es im Gesetz, BGB, darfst Du gerne googeln).

Geh zum Jugendamt und bitte um einen Termin zur Moderation. Dor soll festgelegt werden wie das Kind sein Recht auf Umgang mit dem Vater ausüben kann. Dauerhaft und zuverlässig (!)
Auch wird dort festgelegt was einen Besucht verhindern kann, ob/wie nachgeholt wird. Wie es weitergeht wenn Du wieder arbeitest, was die Pflicht des Vaters gegenüber demKind ist, etc. Alles das würd eich ddort ansprechen, mache dir vorher eine Liste.

Wenn Du das ASR hast, musst du bis zu dem Termin gar nichts machen.

Un ob und was andere von Dir erwarten... Diese Erwartungen musst Du nicht erfüllen. Das entscheidest Du:
Ich erwarte auch von meinem Mann dass er mir einen Ferraris kauft... (verstehst Du jeztzt was ich meine?).
Er darf auch erwarten dass jeden Aben eine warme Mahlzeit auf dem Tisch steht.... aber erfüllen muss ich diese Erwartung nicht.

LG

Das wird schon!

D

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Umgangsrecht des Vaters und der Großeltern... und die Erwartungen anderer...

Antwort von desireekk am 10.03.2024, 0:09 Uhr

Hallo,

ich verstehe zwar was Du meinst, aber wie Du es sagst ist es eben NICHT richtig.

Großeltern :
haben DANN Umgangsrecht, wenn sie nachhaltig und dauerhaft eine wichtige Rolle im Leben des Enkelkindes gespielt haben und es GEGEN das Kindeswohl wäre, wenn das Kind keinen Umgang mehr mit ihnen hätte.
.... trifft das zu? In den allermeisten Fällen eben NICHT.
Großeltern können wunderbar sind, spielen aber meistens keine tragende Rolle im Leben der Enkel, sondern sie das Sahnehäubchen: schmeckt gut, geht aber auch gut ohne.

Vater:
Er muss in DEINEM Leben keine Rolle spielen, nur in dem des Kindes. Das Kind hat Anspruch auf Umgang mit dem Vater, wenn das Kindeswohl nicht entgegensteht (genau so steht es im Gesetz, BGB, darfst Du gerne googeln).

Geh zum Jugendamt und bitte um einen Termin zur Moderation. Dor soll festgelegt werden wie das Kind sein Recht auf Umgang mit dem Vater ausüben kann. Dauerhaft und zuverlässig (!)
Auch wird dort festgelegt was einen Besucht verhindern kann, ob/wie nachgeholt wird. Wie es weitergeht wenn Du wieder arbeitest, was die Pflicht des Vaters gegenüber demKind ist, etc. Alles das würd eich ddort ansprechen, mache dir vorher eine Liste.

Wenn Du das ASR hast, musst du bis zu dem Termin gar nichts machen.

Un ob und was andere von Dir erwarten... Diese Erwartungen musst Du nicht erfüllen. Das entscheidest Du:
Ich erwarte auch von meinem Mann dass er mir einen Ferraris kauft... (verstehst Du jeztzt was ich meine?).
Er darf auch erwarten dass jeden Aben eine warme Mahlzeit auf dem Tisch steht.... aber erfüllen muss ich diese Erwartung nicht.

LG

Das wird schon!

D

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Umgangsrecht des Vaters und der Großeltern... und die Erwartungen anderer...

Antwort von desireekk am 10.03.2024, 0:09 Uhr

Hallo,

ich verstehe zwar was Du meinst, aber wie Du es sagst ist es eben NICHT richtig.

Großeltern :
haben DANN Umgangsrecht, wenn sie nachhaltig und dauerhaft eine wichtige Rolle im Leben des Enkelkindes gespielt haben und es GEGEN das Kindeswohl wäre, wenn das Kind keinen Umgang mehr mit ihnen hätte.
.... trifft das zu? In den allermeisten Fällen eben NICHT.
Großeltern können wunderbar sind, spielen aber meistens keine tragende Rolle im Leben der Enkel, sondern sie das Sahnehäubchen: schmeckt gut, geht aber auch gut ohne.

Vater:
Er muss in DEINEM Leben keine Rolle spielen, nur in dem des Kindes. Das Kind hat Anspruch auf Umgang mit dem Vater, wenn das Kindeswohl nicht entgegensteht (genau so steht es im Gesetz, BGB, darfst Du gerne googeln).

Geh zum Jugendamt und bitte um einen Termin zur Moderation. Dor soll festgelegt werden wie das Kind sein Recht auf Umgang mit dem Vater ausüben kann. Dauerhaft und zuverlässig (!)
Auch wird dort festgelegt was einen Besucht verhindern kann, ob/wie nachgeholt wird. Wie es weitergeht wenn Du wieder arbeitest, was die Pflicht des Vaters gegenüber demKind ist, etc. Alles das würd eich ddort ansprechen, mache dir vorher eine Liste.

Wenn Du das ASR hast, musst du bis zu dem Termin gar nichts machen.

Un ob und was andere von Dir erwarten... Diese Erwartungen musst Du nicht erfüllen. Das entscheidest Du:
Ich erwarte auch von meinem Mann dass er mir einen Ferraris kauft... (verstehst Du jeztzt was ich meine?).
Er darf auch erwarten dass jeden Aben eine warme Mahlzeit auf dem Tisch steht.... aber erfüllen muss ich diese Erwartung nicht.

LG

Das wird schon!

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Re: Du hast das alleinige Sorgerecht / Aufenthaltsbestimmungsrecht ?

Antwort von Ronica am 13.03.2024, 14:54 Uhr

"Oh Gott, was sind das denn für Verhältnisse ?

Und mit diesem Sohn, den sie so manipulieren können- so wie es ihnen behagt- hast du dich eingelassen und dann auch noch schwängern lassen ?"

Sehr hilfreich jemandem der Sorgen hat auch noch solche Dinge als Vorwurf zu antworten. Meinst du nicht eine erwachsene Frau, auch wenn sie noch sehr jung ist, stellt sich diese Fragen nicht selbt?

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Re: Umgangsrecht von gefährlichen Großeltern

Antwort von MenschPapa am 29.03.2024, 15:20 Uhr

Sie sollten sich Rat bei einer Familien-Beratungsstelle holen. Ich glaube die Problematik liegt bei Ihnen viel tiefer.

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