Finanzen, Recht und Versicherung

Finanzen, Recht, Versicherung ... wer kennt sich aus?

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von BassT am 23.02.2024, 18:53 Uhr

Anrecht auf ALG 1?

Hallo zusammen,

ich habe mit meiner Partnerin nun das zweite Kind, nun geht im Juni die Elternzeit zuende, wir möchten aber unser zweites Kind noch nicht in die Krippe geben, sie ist dann erst 20 Monate alt.
Nun ist aber die Frage, wie es dann - auch finanziell - weitergeht.
Ich selbst bin in Vollzeit berufstätig, den Großteil der Kosten kann ich auch übernehmen, nun steht aber die Frage der Krankenversicherung meiner Freundin im Raum.

Die Kinder kann ich über mich in die Familienversicherung nehmen, da ich aber nicht mit meiner Freundin verheiratet bin, geht das für sie nicht.

Nach der Geburt unseres Sohnes 2020 war sie ein Jahr in Elternzeit, dann ungefähr 7 Monate in ALG1, bevor sie dann für 11 Monate eine befristete Stelle antrat.
Während dieser befristeten Tätigkeit kam Oktober (Befristung war bis 31.12 des Jahres) unsere Tochter auf die Welt (Oktober 22), seit der Geburt ist meine Freundin nun in Elternzeit - erst Basis-Elterngeld/Mutterschaftsgeld, dann Elterngeld Plus.

Wenn ich das richtig verstehe, hätte sie nun Anspruch auf ALG 1 zur Überbrückung, während sie sich nach einer Teilzeitstelle umsieht - liege ich da richtig?

Die Höhe des ALG 1 wird natürlich gering ausfallen, aber uns geht es vor allem um die Krankenversicherung für sie, dass wir nicht da auch noch draufzahlen müssen.

Nochmal in Kürze:
- Geburt unseres Sohnes (Juni 20)
- 1 Jahr Elterngeld bzw. Mutterschaftsgeld -
- 7 Monate ALG 1 -
- knapp 9 Monate Berufstätigkeit
- Geburt unserer Tochter
- 2 Monate Zuschuss vom Arbeitgeber wegen laufendem Arbeitsvertrag-
- 18 Monate Elterngeld Plus bis Juni '24

Vielen Dank schonmal, ich blicke da nicht so recht durch

Viele Grüße

BassT

 
7 Antworten:

Habt Ihr denn einen Krippenplatz ?

Antwort von Ellert am 23.02.2024, 19:05 Uhr

Wenn nicht und wenn das Arbeitsamt sofort einen Job hätte - was wäre mit dem Kind ?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Habt Ihr denn einen Krippenplatz ?

Antwort von BassT am 23.02.2024, 19:40 Uhr

Sie ist Erzieherin, beim letzten Beschäftigungsverhältnis konnte sie unseren Sohn beim Arbeitgeber unterbringen. Etwas derartiges wäre noch zu wünschen.

Es würde einfach ein bisschen Zeit verschaffen , wie gesagt geht es hauptsächlich um die Krankenversicherung.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Anrecht auf ALG 1?

Antwort von Ani123 am 23.02.2024, 22:34 Uhr

ALG 1 kann sie nur bekommen wenn eine Kinderbetreuung vorhanden ist.

Die Agentur für Arbeit kann ihr z. B. Eine Arbeitsstelle anbieten. Der neue AG muss keine Betreuung für das Kind sicherstellen. Das müssen sie als Eltern machen. Die Hoffnung AG und Betreuungsplatz in einem zu bekommen ist mutig. In der heutigen Zeit aufgrund der Knappheit an Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren und die Knappheit an Erzieher eher nicht erfolgversprechend. Erfolg kann es haben eine Stelle als Erzieherin zu finden, weil es da viele freie Stellen gibt. Was möchte die KM machen, wenn die Agentur für Arbeit ihr eine oder gleich mehrere potentielle Stellen als Erzieherin anbietet auf die sie sich bewerben soll? Was möchte die KM machen, wenn sie eine Stelle bekommt? Absichtlich schlechte Bewerbungen schreiben und/oder schlecht beim Vorstellungsgespräch sein um weiter ALG 1 zu beziehen sollte keine Option sein. Sie sollte bedenken, dass viele Kitas miteinander verknüpft sind und sie dadurch in anderen Kitas als "verbrannt" gilt. Das kann für die spätere Suche eines Arbeitsplatzes negativ sein.
Hinzu kommt, dass die Agentur für Arbeit die KM zu Maßnahmen schicken kann. Wie möchte sie ohne Kinderbetreuung daran teilnehmen? Soll das Kind zufällig genau dann immer krank sein, so dass sie zur Betreuung zu Hause bleiben muss? Das fällt auf und wird die Mitarbeiter stutzig machen.
Zudem kann sie nur so viel ALG 1 beziehen,wie sie arbeiten könnte und dafür braucht sie eine Kinderbetreuung. Vollzeit angeben und TZ nur können sollte sie nicht machen.

Sie kann sich freiwillig gesetzlich bei einer Krankenkasse versichern. Wieviel das kostet weiß ich nicht, allerdings wäre es das, was für die KM aktuell legal wäre.

Denn wenn die KM zu Hause bleiben möchte dann müssen sie als KV dafür aufkommen. Evtl. ergänzend Wohngeld, Kindergeldzuschlag., usw..
ALG 1 steht den Personen zu, welche arbeiten wollen. Das möchte sie zurzeit nicht.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Erzieher finden sofort eine Stelle

Antwort von Ellert am 24.02.2024, 14:16 Uhr

da muss man mit arbeitslos nicht argumentieren
und wer nicht wirklich sucht bekommt auch kein alg.
Meine Bekannte hat aus dem Grund dann geheiratet um familienversichert zu sein
aber wer die Vorteile einer Ehe will muss halt auch mit den Nachteilen leben

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

eben, so ist es

Antwort von Ellert am 24.02.2024, 14:19 Uhr

entweder wirklich arbeiten gehen und wenn es nur knapp über der Grenze ist
selbst sich versichert
heiraten

Erzieher werden überall gesucht und wenn man da ALG beantragt muss man die Betreuung nachweisen - wie denkt sie sich das den ?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

ALG 1 gibt es nur wenn ihr Betreuung fürs Kind habt

Antwort von misses-cat am 24.02.2024, 21:47 Uhr

Ihr hattet bei eurem Sohn Glück das es so mit der Arbeit geklappt hat

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Habt Ihr denn einen Krippenplatz ?

Antwort von Neverland am 25.02.2024, 19:58 Uhr

Ohne Kinderbetreuung keinen Anspruch auf ALG1. Sie hätte dann besser das EG gesplittet. Oder ihr heiratet.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.