von Leena am 06.06.2019, 21:00 Uhr |
Steuerliche Absetzbarkeit von Bewerbungskosten
Nein, Du als finanzierende Mutter kannst diese Kosten Deiner Tochter (eigentlich ja eher Ausbildungskosten als Bewerbungskosten) steuerlich nicht als Sonderausgaben oder Bewerbungskosten geltend machen. Gilt alles als mit dem Kinderfreibetrag oder Kindergeld als abgegolten.
Zur "Abgeltung des Sonderbedarfs" eines sich in Berufsausbildung befindlichen Kindes könnte man noch bei volljährigen Kindern zwar einen Ausbildungsfreibetrag von 924 € geltend machen, wenn Anspruch auf Kindergeld / Kinderfreibetrag besteht, dafür muss das Kind aber auswärtig untergebracht sein. Daran scheitert es ja bei Euch schon wieder.
- Steuerliche Absetzbarkeit von Bewerbungskosten - KKM 05.06.19, 23:35
- Re: Steuerliche Absetzbarkeit von Bewerbungskosten - Leena 06.06.19, 21:00
- Re: Steuerliche Absetzbarkeit von Bewerbungskosten - KKM 06.06.19, 21:14
- Re: Steuerliche Absetzbarkeit von Bewerbungskosten - Leena 06.06.19, 21:00
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