Geschrieben von tweenky am 28.01.2021, 17:44 Uhr |
Recht auf Teilzeit nach Elternzeit
Grundsätzlich hast Du Anspruch auf eine Teilzeitarbeit, außer der Arbeitgeber findet gute Gründe, dem zu widersprechen - im Detail müsstest Du Dich beraten lassen, ob die genannten Gründe ausreichen. Ich kann nicht erkennen, dass er unbedingt eine Kündigung will.
Du hast allerdings keinen Anspruch auf eine bestimmte Arbeitszeit. Solltest Du also beispielsweise von 40 Stunden auf 20 Stunden reduzieren, kann der AG Dich einsetzen, so wie er es benötigt. Dies nur zur Info.
Der Arbeitgeber muss Dich schützen wie jeden anderen AN auch. Im Moment also 10 qm pro AN, ansonsten Maskenpflicht oder Trennwände. Bei der Laufkundschaft muss ein Mindestabstand eingehalten werden, ansonsten das gleiche Procedere.
- Recht auf Teilzeit nach Elternzeit - CoronaBaby2021 28.01.21, 15:00
- Re: Recht auf Teilzeit nach Elternzeit - tweenky 28.01.21, 17:44
- Re: Recht auf Teilzeit nach Elternzeit - Julia+Christopher 28.01.21, 18:29
- Re: Recht auf Teilzeit nach Elternzeit - CoronaBaby2021 28.01.21, 18:49
- Re: Recht auf Teilzeit nach Elternzeit - Felica 28.01.21, 20:39
- Re: Recht auf Teilzeit nach Elternzeit - Ellert 29.01.21, 8:03
- Re: Recht auf Teilzeit nach Elternzeit - Julia+Christopher 29.01.21, 12:30
- Re: Recht auf Teilzeit nach Elternzeit - Felica 28.01.21, 20:39
- So würde ich es auch machen - Caot 29.01.21, 9:39
- Re: So würde ich es auch machen - Dagi 29.01.21, 15:56
- Re: So würde ich es auch machen - ak 30.01.21, 19:23
- Re: So würde ich es auch machen - Dagi 29.01.21, 15:56
- Re: Recht auf Teilzeit nach Elternzeit - CoronaBaby2021 28.01.21, 18:49
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