Geschrieben von LilaLaune123 am 20.04.2021, 19:19 Uhr |
Mutterschaftsgeld 2. Kind
Da deine Elternzeit vor der Mutterschutzfrist endet, steht dir der Arbeitgeberzuschuss zu.
"Wenn Ihre Elternzeit vor der Mutterschutzfrist endet, dann berechnet sich der Arbeitgeberzuschuss aus dem Einkommen, das Sie vor Ihrer Elternzeit hatten und das Sie danach wieder hätten, wenn Sie nicht in Mutterschutz gegangen wären."
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- Mutterschaftsgeld 2. Kind - Bah88 15.04.21, 11:49
- Re: Mutterschaftsgeld 2. Kind - Port 15.04.21, 12:05
- Re: Mutterschaftsgeld 2. Kind - Bah88 15.04.21, 14:45
- Re: Mutterschaftsgeld 2. Kind - LilaLaune123 20.04.21, 19:19
- Re: Mutterschaftsgeld 2. Kind - LilaLaune123 20.04.21, 19:26
- Re: Mutterschaftsgeld 2. Kind - Port 15.04.21, 12:05
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