Finanzen, Recht und Versicherung

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Geschrieben von LilaLaune123 am 20.04.2021, 19:19 Uhr

Mutterschaftsgeld 2. Kind

Da deine Elternzeit vor der Mutterschutzfrist endet, steht dir der Arbeitgeberzuschuss zu.

"Wenn Ihre Elternzeit vor der Mutterschutzfrist endet, dann berechnet sich der Arbeitgeberzuschuss aus dem Einkommen, das Sie vor Ihrer Elternzeit hatten und das Sie danach wieder hätten, wenn Sie nicht in Mutterschutz gegangen wären."

 
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