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Geschrieben von Mephis am 14.03.2023, 9:17 Uhr

Kitabeiträge.. Behördensprache

Ich versuche gerade herauszufinden wie das mit kitabeiträge und Geschwisterkindern bei uns in der Gemeinde gehandhabt wird.
Dazu lese ich die entsprechende Satzung.

Nun steht drin, dass Kinder die bis zum 30. September 4 Jahre alt sind bis zur Einschulung beitragsfrei sind. Bzw das Land NRW übernimmt die Beiträge.
Gleichzeitig sind Geschwisterkinder in der selben Einrichtung frei, sofern ein Beitrag gezahlt wird.

Wir werden die Konstellation haben, dass Kind 1 4 ist, wenn Kind 2 in die Betreuung soll.
Wären dann beide Kinder beitragsfrei für uns? Das Land zahlt für Kind 1 und Kind 2 ist als Geschwisterkind frei? Für mich liest sich das als "ja"

In der Satzung steht:
Aufgrund der landesrechtlichen Regelung in § 50 Absatz 1 KiBiz ist die
Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege
durch Kinder, die bis zum 30. September das vierte Lebensjahr vollendet haben
werden, ab Beginn des im selben Kalenderjahr beginnenden Kindergartenjahres bis zur
Einschulung beitragsfrei. Sofern aufgrund dieser Regelung das Land NordrheinWestfalen den Elternbeitrag für dieses Kind übernimmt, werden alle Kinder dieser
Beitragsgemeinschaft (der/dem Beitragspflichtigen zuzuordnende Kinder) in diesem
entsprechenden Zeitraum beitragsfrei gestellt. Besucht ein Kind eine heilpädagogische
Gruppe in einer Einrichtung und ist somit beitragsfrei, entfällt auf Antrag der Beitrag für
das Geschwisterkind mit dem Zeitpunkt, an dem das Kind gemäß § 50 Absatz 1 KiBiz
auch in einer Regeleinrichtung beitragsfrei wäre. Im Fall des § 2 Absatz 2 (Pflegeeltern)
und § 2 Absatz 3 ist kein Elternbeitrag zu zahlen.

 
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