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Geschrieben von Strudelteigteilchen am 14.08.2019, 9:10 Uhr

Kindergeld - Nachzahlung

Nach mehrfacher Nachfrage meinerseits bekam ich endlich den Bescheid, daß ich für KindKlein - da in Ausbildung befindlich - weiterhin Kindergeld erhalte. Der Bescheid gilt rückwirkend ab März 19.

Bevor ich mich wieder stundenlang in die Warteschlange der Kindergeld-Hotline hänge, frage ich mal hier:

1. Es steht nicht explizit drauf, daß eine Nachzahlung erfolgt. Sollte das im Bescheid erwähnt werden? Oder reicht es, daß der Bescheid rückwirkend gilt (und ich in der Zwischenzeit definitiv kein Geld erhalten habe)?

2. Erfolgt die Nachzahlung dann erst mit der nächsten regulären Zahlung im September? Oder gibt es dafür einen Extra-Zahllauf?

 
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