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Geschrieben von mausebär2011 am 18.03.2022, 12:44 Uhr

In Elternzeit wieder Schwanger - frage dazu

Hallo

Im November kommt unsere Nr 3.
Ich bin mit Nr 2 eigentlich noch bis August 23 in Elternzeit.

Aufgrund meines Berufs komme ich sofort in ein Beschäftigungsverbot.
Nun wird ja immer geraten die Elternzeit zu beenden um dann Mutterschaftsgeld zu bekommen.
Das ist aber keine Pflicht, oder?
Kann ich nicht auch bis zum ET in der Elternzeit von Nr 2 bleiben und ab ET beginnt dann die Elternzeit von Nr 3?
Ich weiß das Elterngeld natürlich viel weniger ist als das Mutterschaftsgeld und ich deshalb nach der Geburt weniger habe.
Darum geht's aber nicht. Ich wüsste nur gerne ob das so geht oder ob ich die Elternzeit von Nr 2 so viel früher beenden MUSS.


Und dazu eine zweite Frage.
Muss ich die Elternzeit von Nr 2 schriftlich beenden oder endet die automatisch mit Beginn der Elternzeit von Nr 3?


Vielen lieben Dank schonmal!

 
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