Geschrieben von basty23 am 21.02.2022, 11:53 Uhr |
Elterngeld - Selbstständigkeit
Hallo Zusammen,
im Juli 2020 und April 2021 wurde Elterngeld beantragt. Die Elterngeldstelle verlangt nun das ganze Geld zurück. Der Minimalbetrag ist natürlich ausgenommen.
Von der Elterngeldstelle wird nun wie folgt argumentiert:
Damals gab es eine Einnahme von z.B. 10.000€. Sicherlich hat die Elterngeldstelle recht, dass es Einnahmen gab, aber es müssen noch Mitarbeiter bezahlt werden. Das wurde von der Elterngeldstelle gar nicht berücksichtigt. Der Steuerberater hat eine betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) erstellt und an die Elterngeldstelle geschickt.
Die BWA wurde aber gar nicht anerkannt.
Wie soll man nun gegenüber der Elterngeldstelle argumentieren? Der Steuerberater kann nichts anderes erstellen.
Für die Elterngeldstelle sind die 10.000€ der Gewinn obwohl es nur der Umsatz ist. Die Ausgaben (Mitarbeiter, Versicherungen, Steuern usw.) wurden bei der Berechnung gar nicht berücksichtigt.
Für eine kleine Familie, wo die Ehefrau kein Einkommen hat, ist das schon viel Geld, welches man zurückzahlen soll.
Ich muss aber noch dazu sagen, dass es sich hier um Mischeinkünfte handelt. Also Angestellter + Nebenbei Selbstständig. Während des Bezugs vom Elterngeld gab es keine Einkünfte als Angestellter.
Re: Elterngeld - Selbstständigkeit
Antwort von Lotusblume84 am 21.02.2022, 16:19 Uhr
Das Elterngeld wird gekürzt wenn du dazu verdienst und beim Basis Elterngeld sofort. Kann also sein dass du nichts bekommst. Kann man ausrechnen beim offiziellen Elterngeldrechner
Re: Elterngeld - Selbstständigkeit
Antwort von Neverland am 22.02.2022, 22:30 Uhr
Scheinbar basis-EG. Da wird jeder € verrechnet der eingenommen wird. Ausser mindestssatz. Ihr hättet EG plus nehmen müssen, da dort Freibetrag.
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