Geschrieben von mausebär2011 am 18.03.2022, 12:44 Uhr |
In Elternzeit wieder Schwanger - frage dazu
Hallo
Im November kommt unsere Nr 3.
Ich bin mit Nr 2 eigentlich noch bis August 23 in Elternzeit.
Aufgrund meines Berufs komme ich sofort in ein Beschäftigungsverbot.
Nun wird ja immer geraten die Elternzeit zu beenden um dann Mutterschaftsgeld zu bekommen.
Das ist aber keine Pflicht, oder?
Kann ich nicht auch bis zum ET in der Elternzeit von Nr 2 bleiben und ab ET beginnt dann die Elternzeit von Nr 3?
Ich weiß das Elterngeld natürlich viel weniger ist als das Mutterschaftsgeld und ich deshalb nach der Geburt weniger habe.
Darum geht's aber nicht. Ich wüsste nur gerne ob das so geht oder ob ich die Elternzeit von Nr 2 so viel früher beenden MUSS.
Und dazu eine zweite Frage.
Muss ich die Elternzeit von Nr 2 schriftlich beenden oder endet die automatisch mit Beginn der Elternzeit von Nr 3?
Vielen lieben Dank schonmal!
Re: In Elternzeit wieder Schwanger - frage dazu
Antwort von Suomi am 18.03.2022, 13:04 Uhr
Du musst die EZ nicht beenden, aber bekommst dann eben auch kein Mutterschaftsgeld.
Du solltest die EZ für Nr. 2 schriftlich beenden und die für Kind Nr. 3 beantragen
Re: In Elternzeit wieder Schwanger - frage dazu
Antwort von Gernemama am 18.03.2022, 13:07 Uhr
Wenn du die Elternzeit vom 2. Kind nicht beendest, bekommst du nur von der KK Mutterschaftsgeld.
Beendest du auf einen Tag zum neuen Mutterschutz die Elternzeit tritt dein Vertrag wieder in kraft und daraus dann der Anteil vom AG zzgl Mutterschaftsgeld der Krankenkasse
Ubrige Elternzeit bleibt dir erhalten.
Du musst dem AG schriftlich das mitteilen mit Attest von Arzt mit dem ET bzw Beginn Mutterschutz
Re: In Elternzeit wieder Schwanger - frage dazu
Antwort von Maikäfer22 am 18.03.2022, 13:13 Uhr
Ich persönlich kann überhaupt nicht verstehen, warum man das Geld verschenken möchte, aber nun gut, geht mich ja nix an.
Du musst die EZ nicht zum Mutterschutz beenden, auch nicht vor August 23. Du kannst ab August 23 einfach EZ für das neue Kind anmelden.
Dankeschön!
Antwort von mausebär2011 am 18.03.2022, 13:22 Uhr
Es ist ein Familienbetrieb. Deshalb verzichte ich lieber auf das Geld.
Re: In Elternzeit wieder Schwanger - frage dazu
Antwort von Gernemama am 18.03.2022, 14:26 Uhr
Dann lies mal bei Frau Bader, jede Woche will eine AP die Elternzeit beenden um in ein Vollzeit BV zu gehen. Da ist so ein schlimnes Anspruchdenken
Re: In Elternzeit wieder Schwanger - frage dazu
Antwort von mausebär2011 am 18.03.2022, 14:49 Uhr
Genau das ist es.
Ich arbeite im Betrieb meiner Eltern und weiß was es finanziell für sie bedeutet wenn ich das machen würde. Und dann ausgerechnet in der Zeit wo sie durch die vielen Feiertage eh schon massive Einbußen haben.
Für mich ist es finanziell tragbar. Für sie wäre es richtig hart. Deshalb verzichte ich gerne.
Re: In Elternzeit wieder Schwanger - frage dazu
Antwort von Gernemama am 18.03.2022, 15:27 Uhr
Ist doch OK.
Du bekommst dann nur von der kasse Mutterschaftsgeld und dann Elterngeld den Mindestsatz.
Re: In Elternzeit wieder Schwanger - frage dazu
Antwort von Maikäfer22 am 18.03.2022, 19:14 Uhr
Das ist gesetzlich ja auch nicht erlaubt. Aber zum neuen Mutterschutz ist das sehr wohl erlaubt.
Wenn man nun wie hier drauf verzichtet, ist das ja völlig ok.
Re: In Elternzeit wieder Schwanger - frage dazu
Antwort von JuleJuli am 19.03.2022, 19:55 Uhr
Aber ist denn das Mutterschaftsgeld nicht normalerweise über die Umlage U2 abgedeckt beim Arbeitgeber? Der Arbeitgeber bezahlt das zwar erst mal, bekommt es aber von der Krankenkasse wieder meines Erachtens nach. Ich würde mich auf jeden Fall dahin gehend erkundigen. Deine Eltern haben doch bestimmt einen Steuerberater der das weiß.
VG, Jule
Re: In Elternzeit wieder Schwanger - frage dazu
Antwort von mausebär2011 am 19.03.2022, 22:29 Uhr
Danke für den Tipp, da werde ich mich mal schlau machen ob sie davon etwas wissen.
Bisher wissen sie noch nichts von der Schwangerschaft, ich wollte mich erst mal informieren bevor ich die Pferde scheu mache.
Re: In Elternzeit wieder Schwanger - frage dazu
Antwort von Maikäfer22 am 19.03.2022, 23:16 Uhr
Nein, das gilt nur für das Beschäftigungsverbot, nicht für den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld.
Re: In Elternzeit wieder Schwanger - frage dazu
Antwort von Gernemama am 20.03.2022, 8:47 Uhr
Dovh....lies hier
https://www.haufe.de/personal/entgelt/umlageverfahren-bei-lohnfortzahlung/umlage-u2-was-arbeitgebern-erstattet-wird_78_446840.html
Re: In Elternzeit wieder Schwanger - frage dazu
Antwort von JuleJuli am 20.03.2022, 9:22 Uhr
Aber in dem link steht doch eindeutig Mutterschaftsgeld… warum sollte das dafür dann nicht sein?
Zumal es für Unternehmern Pflicht ist die U2 abzuführen…
Re: In Elternzeit wieder Schwanger - frage dazu
Antwort von Gernemama am 20.03.2022, 9:35 Uhr
Deshalb habe ich das verlinkt. Eine Steuerberatung weiß das in der Regel.
Re: In Elternzeit wieder Schwanger - frage dazu
Antwort von JuleJuli am 20.03.2022, 12:46 Uhr
Sorry, bei mir werden die Antworten verkehrt herum angezeigt, also erst dein Link und danach die andere Antwort.
Re: In Elternzeit wieder Schwanger - frage dazu
Antwort von Maikäfer22 am 20.03.2022, 13:13 Uhr
Ok, war mir neu, wieder was gelernt. Dann macht es noch weniger Sinn dieses Geld zu verschenken.
Re: In Elternzeit wieder Schwanger - frage dazu
Antwort von KielSprotte am 23.03.2022, 9:11 Uhr
Für deine Eltern sind das keine Kosten! Sie legen es aus, stellen einen Antrag bei der KK und bekommen das Geld 1:1 zurück.
Wenn du willst, kannst du ja warten bis das Geld von der KK erstattet ist und sie überweisen es dir dann ;) Müssen es halt nur erst einmal abrechnen, die Auszahlung ist ja ein anderes Ding.
Und noch ein Tipp: falls sie sich das Geld bei deinen ersten beiden Kindern nicht zurückgeholt haben, die Frist für die Rückerstattung beträgt (meine ich) 4 Jahre - vielleicht ist da noch was drin!
Re: In Elternzeit wieder Schwanger - frage dazu
Antwort von JuniMama-xx-xx-?? am 01.04.2022, 8:35 Uhr
Wenn es elterngeldtechnisch keine Einbußen sind, was den Mindestsatz bzw. dein Elterngeld anbelangt, d „a kenne ich mich nicht aus, wie das ist wenn die EZ noch vom großen Kind ist, dann würde ich bis August 23 für das größere Kind in EZ bleiben und danach für das neue Kind beantragen. Dann haben deine Eltern den wenigsten Aufwand.