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Geschrieben von KKM am 24.07.2019, 18:20 Uhr

Hallo,frage zur Steuerklasse

Wenn die Kinder weiterhin kindergeldberechtigt sind, bekommst Du weiterhin Steuerklasse 2.

Es darf nur keine volljährige Person ohne Kindergeldbezug, z.B neuer Partner, bei Dif wohnen. Dann wird es Steuerklasse 1.

 
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