Geschrieben von Trini am 13.05.2019, 17:22 Uhr |
Habe jetzt mal nachgelesen
Es ist tatsächlich so, dass diese Art des Einkommens zählt, da du es aber nach Übertragung auf dich auch in der Elternzeit in gleicher Höhe beziehen würdest, mindert es wieder das Elterngeld.
Es zählt also doch nur dein wegfallender Lohn. Eigentlich hätte das auch bei deinem Mann so sein müssen.
https://www.elterngeld.net/elterngeld-berechnung.html
Trini
- Elterngeldhöhe bei Ländereien u. sonst. Einnahmen - Maikäferchen2017 13.05.19, 10:05
- Denkfehler!!!! - Trini 13.05.19, 11:18
- Re: Denkfehler!!!! - Maikäferchen2017 13.05.19, 11:30
- Echt??? - Trini 13.05.19, 12:40
- Re: Denkfehler!!!! - Maikäferchen2017 13.05.19, 11:30
- Habe jetzt mal nachgelesen - Trini 13.05.19, 17:22
- Re: Habe jetzt mal nachgelesen - Maikäferchen2017 13.05.19, 18:03
- Re: Elterngeldhöhe bei Ländereien u. sonst. Einnahmen - Felica 13.05.19, 20:43
- Denkfehler!!!! - Trini 13.05.19, 11:18
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