Finanzen, Recht und Versicherung

Finanzen, Recht, Versicherung ... wer kennt sich aus?

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Geschrieben von Trini am 13.05.2019, 17:22 Uhr

Habe jetzt mal nachgelesen

Es ist tatsächlich so, dass diese Art des Einkommens zählt, da du es aber nach Übertragung auf dich auch in der Elternzeit in gleicher Höhe beziehen würdest, mindert es wieder das Elterngeld.
Es zählt also doch nur dein wegfallender Lohn. Eigentlich hätte das auch bei deinem Mann so sein müssen.

https://www.elterngeld.net/elterngeld-berechnung.html

Trini

 
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