Geschrieben von Lotusblume84 am 21.05.2021, 9:22 Uhr |
Erbschaftssteuer/international
Ja, Deutschland hat ein DBA mit den USA aber hier kommt das für für Erbschaftssteuer zu Tragen. In der Regel wird nichts doppelt besteuert aber es kommt darauf an, was vererbt wird. Wenn bspw ein Haus vererbt wird, gilt das Belegenheitsprinzip, d.h. Deutschland erhebt Steuern und in den USA ist das Erbe freigestellt.
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- Erbschaftssteuer/international - paluja 21.05.21, 9:01
- Re: Erbschaftssteuer/international - Lotusblume84 21.05.21, 9:22
- Re: Erbschaftssteuer/international - paluja 21.05.21, 18:24
- Re: Erbschaftssteuer/international - Okypete 22.05.21, 7:47
- Re: Erbschaftssteuer/international - paluja 22.05.21, 20:16
- hast PN - Okypete 26.05.21, 14:10
- Re: hast PN - Okypete 26.05.21, 14:11
- hast PN - Okypete 26.05.21, 14:10
- Re: Erbschaftssteuer/international - paluja 22.05.21, 20:16
- Re: Erbschaftssteuer/international - Lotusblume84 21.05.21, 9:22
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