Geschrieben von Caot am 15.06.2023, 11:36 Uhr |
Ende der Elternzeit wieder schwanger! Beschäftigungsverbot
Du weißt ja nicht ob die Schwangerschaft intakt bleibt. Von daher würde ich jetzt den Teilzeitvertrag unterzeichnen, die Schwangerschaft nicht erwähnen.
Erst wenn offiziell die Bestätigung der Schwangerschaft vorliegt, würde ich den Arbeitgeber darüber in setzen.
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
- Ende der Elternzeit wieder schwanger! Beschäftigungsverbot - OliviaRose 13.06.23, 21:39
- Re: Ende der Elternzeit wieder schwanger! Beschäftigungsverbot - Ally79 14.06.23, 6:33
- Re: Ende der Elternzeit wieder schwanger! Beschäftigungsverbot - Caot 15.06.23, 11:36
- Re: Ende der Elternzeit wieder schwanger! Beschäftigungsverbot - Summer80 16.06.23, 12:29
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