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Geschrieben von Caot am 15.06.2023, 11:36 Uhr

Ende der Elternzeit wieder schwanger! Beschäftigungsverbot

Du weißt ja nicht ob die Schwangerschaft intakt bleibt. Von daher würde ich jetzt den Teilzeitvertrag unterzeichnen, die Schwangerschaft nicht erwähnen.

Erst wenn offiziell die Bestätigung der Schwangerschaft vorliegt, würde ich den Arbeitgeber darüber in setzen.

 
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