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Geschrieben von Wurzelwurm am 25.04.2022, 9:09 Uhr

Elternzeit

Da der Mutterschutz zur Elternzeit zählt nein. 18. Lebensmonat Monate wäre dann Oktober 23. Der 1. Lebensmonat beginnt doch ab Geburt.

Ich würde persönlich auch nicht nur 18 nehmen, sondern gleich 2 Jahre, denn solltest du eine Verlängerung benötigen, kann dein AG die bei 18 Monaten ablehnen.

 
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