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Geschrieben von Selinaa34 am 09.12.2019, 11:16 Uhr

Elternzeit Vater

Hallo ich hab da mal eine frage.
Mein ET ist der 15.02.2020, ich werde wie bei meinem Sohn 3 Jahre in elternzeit gehen & mein Mann überlegt sich 2. monate in Elternzeit zu gehen.
Meine frage ob er nicht direkt nach der geburt, sondern erst 1 Monat nach der Geburt auch in EZ kann? Also zum 2.Lebensmonat?

Wie würdet ihr den Antrag formulieren?
Vielen Dank schonmal

 
2 Antworten:

Re: Elternzeit Vater

Antwort von Felica am 09.12.2019, 12:02 Uhr

Klar kann dein Mann auch EZ nehmen, und zwar genau wie du bis zu 3 Jahre. Wann er mag zwischen Geburt und 3ten Geburtstag bzw 2 Jahre sogar darüber hinaus bis zum 8ten Lebensjahr. Er muss sich aber bei der ersten Meldung für 2 Jahre festlegen, genau wie du im übrigen auch. Kommt es zu Änderungen, weil es zB mit der Kinderbetreuung nicht klappt, muss der AG sonst einer Verlängerung nicht entsprechen. EZ bedeutet auch nicht das man nicht arbeiten darf, sondern das ist durchaus erlaubt mit bis zu 30 Std die Woche. Und das datum wann seine EZ beginnt und wann endet kann er frei wählen, mit einer Einschränkung, will er in der EZ auch EG beziehen, dann muss er in den ersten 14 Lebensmonaten des Kindes mindestens 2 Lebensmonate weniger wie 30 Std die Woche arbeiten. Sonst hat er keinen Anspruch auf EG. Sollte euer Kind also wirklich am 15.02.20 geboren werden, wäre ein Lebensmonat vom 20ten bis zum 19ten des folgenden Monats. Daran muss er sich dann auch halten wie gesagt, sonst erlischt der Anspruch auf das EG.

Ich würde halt bei der Mitteilung an dem AG schreiben das er EZ für den 2ten und 3 ten Lebensmonat nimmt, als Beispiel. Und das der voraussichtliche Geburtstermin der 15.02. ist. Das ganze muss 7 Wochen vorher dem AG mitgeteilt werden, frühstens aber 8 Wochen vorher wegen Kündigungsschutz. Noch besser ist das zu timen wenn er Lebensmonat 3 und 4 nimmt, dann kann er nämlich wie du auch, dem AG in der Woche nach der Geburt dem AG direkt das feste Datum nennen. Denn dann habt ihr ja den genauen Geburtstag. Bei dir langt es ja wegen den 8 Wochen Mutterschutz weil du in dem nicht arbeiten darfst.

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Re: Elternzeit Vater

Antwort von Selinaa34 am 09.12.2019, 21:07 Uhr

Herzlichen Dank für die suuuper Nachricht.!!
War sehr hilfreich

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