Geschrieben von Felica am 26.09.2019, 22:58 Uhr |
Elterngeld
Für das EG des jüngsten Kindes wird genauso geschaut was in den 12 Monate vor Geburt verdient wurde wie für das ältere. Was ausgeklammert wird sind die Monate wo Mutterschaftsgeld bezogen wurde und längstens bis zu 14 Monate EG. Wie lang die EZ war spielt dagegen keine Rolle. Das ganze ist beliebig zu erweitern wenn Kind3, kind4 usw folgt.
Du musst halt schauen wann ist Geburt. Dann wann beginnt Mutterschutz. Diese Monate nimmst du schon mal raus. Und dann gehst du 12 Monate zurück. Hast du in der Zeit Basis-EG bezogen, überspringst du sie. Das gilt wenn du EG Plus bezogen hast gleichfalls für 13 und 14. Hast du darüber hinaus in dem Zeitelraum EG bezogen oder gar kein Geld, gilt der Monat mit 0 €. Rutscht du in die Zeit des Mutterschutzes des Kindes davor, klammerst du diese auch aus. Das geht soweit bis du 12 Monate voll hast. Je nachdem ob du direkt nach dem erste Jahr wieder gearbeitet hast oder länger in EH warst muss das also nicht sein das Monate von vor dem ersten Kind noch reinrutschen.
- Elterngeld - Ann-Kristin 25.09.19, 23:40
- Re: Elterngeld - Felica 26.09.19, 22:58
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@Benedikte, du hast Dich noch gar nicht zu Frau Lompschers Mietendeckel geäußert
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