Finanzen, Recht und Versicherung

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Geschrieben von Neverland am 31.05.2022, 20:34 Uhr

Direkt nach befristeten Arbeitsvertrag Mutterschutzbeginn (krankenversichert?)

Nein, besteht nicht. Die Userin verzichtet freiwillig auf den Mutterschutz vor der Geburt. Was sie darf. Was hindert sie also daran auch am 1.10 auf diesen zu verzichten? Erst nach der Geburt muss Mutterschutz genommen werden. Vorher nicht.

 
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