Finanzen, Recht und Versicherung

Finanzen, Recht, Versicherung ... wer kennt sich aus?

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Ariadne77 am 30.05.2022, 19:44 Uhr

Direkt nach befristeten Arbeitsvertrag Mutterschutzbeginn (krankenversichert?)

Du bekommst gleich das Mutterschaftsgeld in Höhe Krankengeld weitergezahlt. Arbeitslos musst du dich dafür nicht melden, da du dem Arbeitsmarkt ja zu keiner Zeit zur Verfügung stehst.
Die Mitgliedschaft in der Krankenversicherung bleibt für die gesamte Dauer des Elterngeldbezuges beitragsfrei erhalten.

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.