Finanzen, Recht und Versicherung

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Geschrieben von Neverland am 30.05.2022, 21:02 Uhr

Direkt nach befristeten Arbeitsvertrag Mutterschutzbeginn (krankenversichert?)

Melde dich zur Sicheeheit arbeitslos. Den das Mutterschaftsgeld bekommst du nur dann, wenn du Anspruch auf ALG1 hast. Es reicht wenn du dich für dem 1.19 arbeitslos meldest und dann ab dem 2.10 in den Mutterschutz geht. Sicher ist sicher sage ich da.

 
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