Geschrieben von Nicky31 am 05.04.2022, 19:51 Uhr |
Bescheinigung über fehlgeburt
Huhu,
Darf der arbeitgeber von der Arbeitnehmerin eine Bescheinigung verlangen, über die fehlgeburt, tod Geburt, Schwangerschaftsabbruch?...Auch wenn man noch kein berufsverbot hatte bzw erstmal freigestellt wurde bis festgelegt wird ob man ein berufsverbot bekommt?
Oder reicht eine Bescheinigung über das nicht bestehen mehr der Schwangerschaft aus? Also was darf der arbeitgber verlangen und darf man es ablehnen den Grund als Bescheinigung Abzugeben? Schwierige Frage aber wäre super wenn sie mir jemand beantwortet oder eigene Erfahrungen berichtet...
- Bescheinigung über fehlgeburt - Nicky31 05.04.22, 19:51
- Re: Bescheinigung über fehlgeburt - Berlin! 06.04.22, 8:49
- Re: Bescheinigung über fehlgeburt - Nicky31 06.04.22, 10:55
- Für was braucht er das denn ? - Ellert 06.04.22, 15:03
- Re: Bescheinigung über fehlgeburt - Nicky31 06.04.22, 10:55
- Re: Bescheinigung über fehlgeburt - Berlin! 06.04.22, 8:49
Wer zahlt bei euch was ? Probleme mit Freund
In Elternzeit und erneut schwanger
Antrag auf Kinderkrankengeld bei KK vergessen
Fluchtweg
Bausparer Auszahlung
In Elternzeit wieder Schwanger - frage dazu
Kita Platz kündigen Uneinigkeit Elternteile
Bankgebühren zurückfordern-Ablehnung
Elterngeld ab 3. Monat