Geschrieben von Nicky31 am 05.04.2022, 19:51 Uhr |
Bescheinigung über fehlgeburt
Huhu,
Darf der arbeitgeber von der Arbeitnehmerin eine Bescheinigung verlangen, über die fehlgeburt, tod Geburt, Schwangerschaftsabbruch?...Auch wenn man noch kein berufsverbot hatte bzw erstmal freigestellt wurde bis festgelegt wird ob man ein berufsverbot bekommt?
Oder reicht eine Bescheinigung über das nicht bestehen mehr der Schwangerschaft aus? Also was darf der arbeitgber verlangen und darf man es ablehnen den Grund als Bescheinigung Abzugeben? Schwierige Frage aber wäre super wenn sie mir jemand beantwortet oder eigene Erfahrungen berichtet...
Re: Bescheinigung über fehlgeburt
Antwort von Berlin! am 06.04.2022, 8:49 Uhr
Die Frage ist nicht schwer.
Der AG hat kein recht darauf, medizinische Daten seiner Arbeitnehmer*innen abzufragen.
Also Bescheinigung über Bestehen/Nichtbestehen einer Schwangerschaft ja. Aber nicht, warum sie nicht mehr besteht.
Nur am Rande: es heißt beschäftigungsverbot, Deinen beruf verbietet Dir niemand :-)
Re: Bescheinigung über fehlgeburt
Antwort von Nicky31 am 06.04.2022, 10:55 Uhr
Danke für die Rückmeldung. Ups danke für die Korrektur… :)
Natürlich beschäftigungsverbot
Für was braucht er das denn ?
Antwort von Ellert am 06.04.2022, 15:03 Uhr
Ich hatte zwei Fehlgeburten und das noch nie gehört
allerdings auch erst meine Schwangerschaften spät gemeldet als diese "sicher" waren
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