Geschrieben von Berlin! am 06.04.2022, 8:49 Uhr |
Bescheinigung über fehlgeburt
Die Frage ist nicht schwer.
Der AG hat kein recht darauf, medizinische Daten seiner Arbeitnehmer*innen abzufragen.
Also Bescheinigung über Bestehen/Nichtbestehen einer Schwangerschaft ja. Aber nicht, warum sie nicht mehr besteht.
Nur am Rande: es heißt beschäftigungsverbot, Deinen beruf verbietet Dir niemand :-)
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- Bescheinigung über fehlgeburt - Nicky31 05.04.22, 19:51
- Re: Bescheinigung über fehlgeburt - Berlin! 06.04.22, 8:49
- Re: Bescheinigung über fehlgeburt - Nicky31 06.04.22, 10:55
- Für was braucht er das denn ? - Ellert 06.04.22, 15:03
- Re: Bescheinigung über fehlgeburt - Nicky31 06.04.22, 10:55
- Re: Bescheinigung über fehlgeburt - Berlin! 06.04.22, 8:49
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