Finanzen, Recht und Versicherung

Finanzen, Recht, Versicherung ... wer kennt sich aus?

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Geschrieben von Berlin! am 06.04.2022, 8:49 Uhr

Bescheinigung über fehlgeburt

Die Frage ist nicht schwer.
Der AG hat kein recht darauf, medizinische Daten seiner Arbeitnehmer*innen abzufragen.
Also Bescheinigung über Bestehen/Nichtbestehen einer Schwangerschaft ja. Aber nicht, warum sie nicht mehr besteht.

Nur am Rande: es heißt beschäftigungsverbot, Deinen beruf verbietet Dir niemand :-)

 
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