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Geschrieben von Laufente123 am 04.02.2021, 16:55 Uhr

befreiter Vorerbe // Enterbung // Nießbrauchrecht // Testamentsvollstreckung

Doch die Kinder erben ihren Anteil, es sei denn man würde sie enterben.
Berliner testament enterbt die kinder, setzt den Partner als befreiten Vorerben ein. Daran denkst du vermutlich. Aber man kann auch die Erbfolge und Anteile belassen wie sie sind, aber den Partner als Vorerben für seinen Anteil einsetzen, die Kinder als "normale" Erben für ihren Anteil.

War bei einer Freundin so. Sie hat inzwischen alles ausgegeben.... aber so war es auch gedacht. Hätte sie ihren Freund nur um wenige Jahre überlebt, dann wäre da noch was übrig.

LG
Laufente

 
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