Finanzen, Recht und Versicherung

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Geschrieben von Laufente123 am 02.02.2021, 14:29 Uhr

@Chantie

"Bei uns erben beide Kinder gleichwertig, denn es sind beides unsere Kinder - auch wenn er nicht der leibliche Vater ist"

Also hat Dein Mann Dein Kind1 adoptiert und der Kindsvater hat dem zugestimmt?
Somit beerbt Dein kind1 aus erster Beziehung nur noch den zweiten Papa?

Ansonsten macht Dir der Gesetzgeber einen Strich durch die Rechnung.
Da könnt ihr denken und meinen und hoffen wie ihr wollt, so lange ihr kein Testament oder keine Adoption habt gilt das alles nicht.

Dein Kind1 kann nur Dich und richtigen Papa beerben, nicht den Zweitpapa.
Dafür kann Kind 2 nur zweitpapa beerben und nicht den anderen. Beide Kinder beerben aber dich.
Irgendwie doch auch ausgeglichen. Hängt vom Vermögen ab, ob man das dann immer noch so sieht. Und auch emotional vielleicht blöd, aber das müsst ihr wissen.

Zu Deinem Stiefvater. es hört sich für mich richtig nett an, dass er wegen Dir extra ein Testatment gemacht hat. Andererseits hätte Deine Mutter ohne Testament 50% geerbt und Dir dann die 50% weitervererbt. Verstehe ich aber auch, dass er das dann nicht will. Vorerbe wäre da auch wieder eine Möglichkeit. Hat er vielleicht für das Geld gemacht und Wohnrecht für das Haus.
Was ist mit Deinem Vater? Den beerbst dann ja du.

Servus
Laufente

 
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