Geschrieben von Laufente123 am 02.02.2021, 14:19 Uhr |
befreiter Vorerbe // Enterbung // Nießbrauchrecht // Testamentsvollstreckung
mein Ansatzpunkt war ein anderer
die Kinder erben ihren anteil, der zweite Partner aber auch.
Aber wenn der dann stirbt erben wieder die Kinder des Ursprungserblassers und nicht die Kinder aus erster Beziehung des zweiten Partners
Konstellation in meiner Familie
Mann + Frau + Kind1
Frau stirbt -> Erbschaft Mann + Kind1
Mann heiratet und Stirbt -> Erbschaft zweite Frau und Kind1
Frau heiratet erneut und neuer Mann stirbt auch -> Erbschaft Frau seine Kinder (aus seiner vorigen Beziehung)
frau stirbt -> ihre Kinder erben das Geld zweier Ehemänner :-))) Deren Kinder bekommen davorn nichts mehr
Wenn jemand eh nicht viel Geld hat... so what
wenn es aber jeweils um 1 Mio geht... schon schade, dass die Kinder aus ihrer ersten Ehe alles bekommen...
---
Ja, man kann enterben.
Und man Nießbrauchrecht und/oder Wohnrecht eintragen lassen.
Wichtig ist noch, wer Instandhaltung zahlt.
Wichtig ist was passiert wenn der alte Herr dann ins Altenheim geht - erhält er die Gelder aus Vermietung und Verpachtung (Nießbrauchrecht) und blockiert somit einen Verkauf (auch doof).
Exakt weiß ich das alles auch nicht, aber wie die Anfangsposterin schon schrieb... die Stichworte helfen schon mal sich einzulesen um beim Notar die richtigen Fragen zu stellen. Oft fällt einem das Wichtigste hinterher ein und dann geht nichts mehr... wäre schade.
Wenn die Kinder noch jung sind (für mich wäre das < 30) kann man noch einen Testamentsvollstrecker für die erbenden eintragen. z.B. Onkel, Tante... d.h. nicht dass Onkel, Tante machen können was sie wollen, sondern dass erbendes "Kind" und Testamentsvollstrecker gemeinsam das Erbe verwalten... manch einer finanziert sich vielleicht 3 Jahre Sabbatical mit 25 statt fertig zu studieren wenn er/sie könnte wie er/sie wollte?
Testamentsvollstrecker sind auch sehr interessant bei behinderten "Kindern" unter "sozialer Aufsicht". Die Ämter kommen so nur bedingt an das Geld ran und man kann dem "Kind" ab und an was Gutes zukommen lassen. Ansonten hätte derjenige nämlich nichts vom erbe. Dann wäre enterben noch eher besser (und die Geschwister werden "verdonnert" auf den behinderten Geschwisterteil "zu schauen" dass auch im Heim alles rund läuft).
Wie das exakt läuft --- bitte nachlesen... habe das nur mal so gesehen und habe leute im Bekanntenkreis, die sich darüber durchaus gedanken machen.
Servus
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