Rund um die Erziehung

Rund um die Erziehung

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Perspektiven am 01.02.2020, 17:04 Uhr

Artikel 6 Absatz 2 Grundgesetz:

Über Artikel 6 Absatz 2 Grundgesetz mit seinen 2 Teilen könnte man einen eigenen Faden eröffnen.
2. Teile deswegen, weil
der 1. Satz grundsätziches zum Verhältnis Eltern und Kinder aussagt.
Das wird wichtig in Bezug zu den Kinderrechten.
der 2. Satz nur dann angewendet werden darf, wenn die Kinder z. B. zu verwahrlosen drohen. Das ist aber beweispflichtig. Hier geht die Verantwortung auf die Staatliche Gemeinschaft über.

Interessante Informationen liefert der Abschussbericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe "Kinderrechte ins Grundgesetz" auf 237 Seiten.
Dazu 2.1.1.6 Elterliches Erziehungrecht und Wächteramt des Staates ...., ab Seite 22.

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.