Rund um die Erziehung

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Geschrieben von SkyWalker81 am 01.02.2020, 16:01 Uhr

Artikel 6 Absatz 2 Grundgesetz:

"Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft."

Das ist ja schonmal schön und gut. Sicher ist aber wohl hoffentlich allen Eltern klar:
Die "staatliche Gemeinschaft" sieht nicht was hinter der Haustüre passiert.
Sie kann nur mutmaßen und sieht lediglich Momentaufnahmen. Und ich finde es immer wieder in höchstem Maße bedenklich, wenn man sich erlaubt, andere Kinder zu analysieren und zu bewerten, die man mal ein paar Stunden erlebt.

Und noch bedenklicher finde ich, dass man dann versucht zu ermitteln warum dieses Kind denn nun so ist wie es ist. Wer hat Schuld bzw. wer hat Glück gehabt oder wer kann sich dafür auf die Schulter klopfen.

Erziehung ist ein "natürliches" Recht und das sollte es auch bleiben. Sich ständig zu hinterfragen ist sicher nicht falsch, aber so verkopft und theorethisch wie manche das Ganze angehen finde ich bedenklich.
Es gibt nunmal kein "Handbuch" für ein Kind.

 
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