Coronavirus

Coronavirus

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Manah.Mannah am 31.03.2020, 13:22 Uhr

zum Spazieren gehen treffen

Rechtlich zumindest in NRW erlaubt. Hier der Auszug aus der Verfügung vom Land NRW:

"Demnach werden Zusammenkünfte und Ansammlungen in der Öffentlichkeit von mehr als zwei Personen untersagt. Ausgenommen sind die Verwandten in gerader Linie, Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner sowie in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen, die Begleitung minderjähriger und unterstützungsbedürftiger Personen, zwingend notwendige Zusammenkünfte aus geschäftlichen, beruflichen und dienstlichen sowie aus prüfungs- und betreuungsrelevanten Gründen. Die Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs bleibt zulässig."

Wichtig ist hier in deinem Fall die Nennung der geraden Linie im Verwandschaftsverhältnis. Ich weiß aber nicht, wie es in anderen Bundesländern aussieht.

Ob man es dann letzendlich macht, muss jeder für sich entscheiden.

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.