Coronavirus

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Geschrieben von Anna3Mama am 16.04.2021, 8:15 Uhr

@Einstein und Schneckenhäuschen

Neee, ich versteh das so, dass man eben schauen muss, ab wann die Leute nicht mehr ansteckend für andere sind bzw selbst nicht mehr gefährdet.
Wenn in dem Gesetzestext heisst: "gilt ab 2 Wochen nach der 2. Impfung "
dann ist das für Biontech so.
Bei J&J müsste da stehen: gilt zwei oder drei (?) Wochen nach der Imofung - es gibt ja keine zweite.

Bleibt abzuwarten, was bei AZ steht. Ich glaube nicht, dass die 2. Impfung mit MRNA im Gesetzestext auftaucht. Da AZ ursprünglich auch als Einmalimpfung gedacht war, könnte ich mir vorstellen - falls sie Studienergebnisse finden, die das rechtfertigen, dass auch bei AZ gelten könnte "ab 2 (oder 3) Wochen nach der Impfung"

Also : unterschiedliche Impfstoffe : unterschiedliche Regelungen. Aber nicht wenn ein Mensch unterschiefliche bekommt, der andere nicht.

 
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