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Geschrieben von speedy am 08.11.2012, 9:48 Uhr

@carla72

"Der Terminus Basel II bezeichnet die Gesamtheit der Eigenkapitalvorschriften, die vom Basler Ausschuss für Bankenaufsicht in den letzten Jahren vorgeschlagen wurden. Die Regeln müssen gemäß den EU-Richtlinien 2006/48/EG und 2006/49/EG seit dem 1. Januar 2007 in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union für alle Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (= Institute) angewendet werden." Zitat Wikipedia
Bei Privatkunden kann ein vereinfachtes Verfahren, das Scoring angewandt werden, das Ergebnis muss positiv sein und nachgewiesen werden. Ohne EK und bei einem "normalen" Verdiener KANN das Scoring aber nicht positiv sein, da ein Ausfallrisiko des Hauptverdieners besteht. Vergibt die Bank den Kredit trotzdem, hat sie gegen ihre Sorgfaltspflichten verstoßen, der Kredit bringt den Kreditnehmer in eine unangemessene Risikolage und ist damit sittenwidrig und damit rückabwickelbar.
Zahlreiche aktuelle Urteile dazu findest du im Netz.

Gruß, Speedy

 
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