Baby und Job

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Geschrieben von Moneypenny77* am 23.06.2009, 12:48 Uhr

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Der erste Teil zum Arbeitslosengeld war richtig, der zweite Teil zur Kündigung nicht.

Wenn der AG Dir einen Job anbietet, Du ihn aber nicht annimmst, dann wird er einen Teufel tun Dir zu kündigen, das ist nämlich ein Haufen Schreibram und ich persönlich finde es "sieht auch schöner aus", wenn man selbst kündigt.

Bei einer Eigenkündigung gibt es nicht unbedingt eine, in diesem Fall einmonatige, Sperrfrist (sprich: Du kriegst im ersten Monat kein ALG), sondern bei einer Eigenkündigung aus wichtigem Grund gibt es keine Sperre.

Mein AG ist 65 km von meinem Wohnort entfernt. Kernarbeitszeit ist von 8.30 bis 17.30 Uhr. Zwar hätte ich teilzeit arbeiten können (Sprich 2 oder 3 volle Tage pro Woche) bzw. mein AG hätte mir jeglichen Spielraum gelassen, aber bei einem Anfahrtsweg von mindestens 1,5 Stunden (wenn KEIN Stau ist bzw. die Bahn pünktlich ist, was in den 5 Jahren zuvor etwa 3 Mal der Fall war), braucht man 2 Stunden. Ergo hätte ich für meine Kinder eine Betreuung von 6.30 bis 19.30 Uhr gebraucht, was als nicht zumutbar gilt (und ich auch ehrlich gesagt nicht für zumutbar halte). Also habe ich gekündigt. Für das Arbeitsamt war es gar keine Diskussion, daß ich keine Sperre bekomme.

Wenn die Kinderbetreuung innerhalb der Arbeitszeit nicht sichergestellt werden kann (und zusätzliche Randzeitenbetreuung kann nicht verlangt werden, sprich: frühmorgens zur TaMu karren, die bringt die Kinder in den KiGa, und die TaMu holt sie wieder ab, damit man sie dann dort abholt, um sie ins Bett zu packen), gilt das als wichtiger Grund. Und Arbeitswege jenseits der 25 km sind für Mütter mit Kleinkinder ebenfalls (in Kombination mit der nicht sichergestellten Kinderbetreuung) nicht zumutbar.

 
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